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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Fischereiförderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Einzelperson oder Organisation können Sie eine finanzielle Förderung von bestimmten Maßnahmen im Bereich der Fischerei beantragen. Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahmen sind der Erhalt der Artenvielfalt in und an Gewässern sowie die Bewahrung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume an Flüssen und Teichen.
Förderfähig sind insbesondere:

  • Maßnahmen des Fischschutzes und Fischartenschutzes, einschließlich der ökologischen Verbesserung der Artenzusammensetzung und der Gewässerstruktur
  • die Wiederansiedlung von Fischen
  • Weiter- und Fortbildungen sowie Forschung im Bereich des Fischereiwesens
  • Hegegemeinschaften, um diese in die Lage zu versetzen, ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können
  • die Sanierung und Neuerrichtung von Anlagen der Angelfischerei
  • Antragsberechtigt sind:
  • Inhaberinnen und Inhaber eines hessischen Fischereirechtes
  • Fischereigenossenschaften
  • Angel- und Fischereivereine
  • Fischereipächterinnen/-pächter und Pächtergemeinschaften
  • Hessische Fischereiverbände
  • Hegegemeinschaften nach § 27 HFischG
  • andere Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts, die durch ihre besondere Ausrichtung die Fischerei fördern


Die Förderung beantragen Sie schriftlich oder online vor Beginn des Vorhabens bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium.
Bei Unsicherheiten und Fragen können Sie Ihr Regierungspräsidium vor Antragstellung kontaktieren.
 

Teaser

Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des hessischen Fischereiwesens beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.

Verfahrensablauf

Die Fischereiförderung können Sie vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder online bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium beantragen.

Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen wollen:

  • Laden Sie sich die Antragsformulare „Mantelbogen“ und „Kosten- und Finanzierungsplan“ sowie ggf. je nach Gegenstand der Förderung weitere Formulare auf der Webseite des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums herunter
  • Füllen Sie die Anträge und ggf. weitere Formulare aus, unterschreiben diese und senden diese an das für Sie zuständige Regierungspräsidium
  • Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde müssen Sie die Angaben durch weitere geeignete Unterlagen belegen
  • Beachten Sie die Gültigkeit der De-minimis-Regelung
  • Das für Sie zuständige Regierungspräsidium prüft Ihre Unterlagen, bewilligte Zuwendungen werden ausgezahlt

Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:

Rufen Sie den Online-Antrag (siehe Punkt „Online-Dienste“) auf und befolgen Sie die angezeigten Schritte

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine antragsberechtigte Einzelperson oder Organisation sein
  • Sie müssen die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragen
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen:

  • Antragsformular Mantelbogen
  • Antragsformular Kosten- und Finanzierungsplan
  • Je nach Gegenstand der Förderung unterschiedliche Anlagen

Hinweis: Die Formulare finden Sie auf der Webseite des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums.

Wenn Sie die Förderung online beantragen:
Je nach Gegenstand der Förderung unterschiedliche Anlagen
 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.

Rechtsbehelf

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3

Fachlich freigegeben am

19.12.2023

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-5002
Faxnummer +49 6151 12-6531
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja
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