Anreizförderung für private Eigentümer
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Anreizförderung für private Eigentümer
Um Investitionen privater Eigentümer anzuregen, können Kommunen im Rahmen der nachhaltigen Städtebauförderung finanzielle Anreize für kleinere private Einzelmaßnahmen gewähren. Mit diesem Förderinstrument kann die Gemeinde im Wesentlichen eigene Entwicklungsschwerpunkte setzen und die finanzielle Unterstützung ausgewählter Entwicklungsziele definieren.
Verbindliche Grundlage für die Gewährung einer Anreizförderung ist zunächst die Aufstellung einer kommunalen Förderrichtlinie oder einer Satzung, die
- den räumlichen Geltungsbereich für eine Förderung,
- die Ziele und Grundsätze der Förderung,
- die Fördergegenstände,
- Art und Umfang (Höhe) der Förderung sowie
- das Antrags- und Bewilligungsverfahren und
- den Nachweis der Verwendung
regelt. Vorbereitende Arbeiten zur Aufstellung einer Förderrichtlinie kann sich die Kommune ebenfalls fördern lassen.