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Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge
Das kommunale Straßennetz inklusive der Wege, Plätze und anderer öffentlichen Anlagen muss nicht nur unterhalten, sondern von Zeit zu Zeit auch grundhaft erneuert oder erweitert werden. Werden die dabei entstehenden Kosten auf die Anlieger umgelegt, bezeichnet man das als Straßenbeiträge.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Einhausen hat im Jahr 2017 den Grundsatzbeschluss gefasst, die sogenannten wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge zur Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen einzuführen. Ziel der wiederkehrenden Beitragserhebung ist die Vermeidung von einmaligen, oftmals sehr hohen Beiträgen für nur wenige Grundstückseigentümer durch die solidarische Beteiligung aller Grundstückseigentümer im gesamten Ortsgebiet.
Sinngemäß heißt das in Kurzfassung: Alle zahlen für jede Straße.
Eine entsprechende Satzung (PDF-Datei)über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge wurde am 20.02.2018 beschlossen, sie ist zum 01.03.2018 in Kraft getreten. Zukünftige grundhafte Erneuerungsmaßnahmen der Straßen werden damit solidarisch auf alle Grundstücke umgelegt, die innerhalb des Gemeindegebietes direkt oder indirekt (Hinterlieger) an gemeindliche Verkehrsanlagen angrenzen. Die Gemeinde Einhausen übernimmt gemäß § 4 der Satzung 30% der beitragsfähigen Kosten.
Beitragspflichtig ist jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines betroffenen Grundstücks – und zwar unabhängig davon, ob das Grundstück direkt an eine erneuerte Straße angrenzt oder nicht. Grundstücke, für die in der Vergangenheit Erschließungsbeiträge oder andere einmalige Beiträge erhoben wurden, werden von den wiederkehrenden Straßenbeiträgen für 25 Jahre ab Entstehung des Beitragsanspruchs befreit. Analog gilt dies über einen Zeitraum von 25 Jahren für Baugrundstücke, die voll erschlossen erworben wurden.