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ISEK und Stadtumbaugebiet
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) beschreibt Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre. Das Konzept soll kooperativ mit allen örtlichen Institutionen, Fachplanungen, Politik und der Bürgerschaft erarbeitet und abgestimmt werden.
Das ISEK bildet damit die Grundlage für die Umsetzung von konkreten Projekten bzw. Maßnahmen im Förderprogramm Stadtumbau. Es muss die Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung reflektieren und ist entsprechend einer Regelgliederung zu erstellen, die von dem für die Städtebauförderung zuständigen Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vorgegeben wird.
Die Gemeinde Einhausen hat im April 2018 das Büro NH ProjektStadt mit Sitz in Frankfurt am Main mit der Erarbeitung des ISEK beauftragt. NH ProjektStadt war bereits in der 1. Phase des Stadtumbaus mit der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft mit dem Stadtumbaumanagement betraut.
Das ISEK wurde im Laufe des vergangenen Jahres kooperativ mit örtlichen Institutionen und der Bürgerschaft erarbeitet und abgestimmt. Im Oktober 2018 wurde die Expertise im Entwurf den politischen Gremien vorgestellt und hiernach beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Prüfung eingereicht. Die Anerkennung durch den Fördermittelgeber erfolgte im April 2019. Alle mit der Anerkennung verbundenen Auflagen und Hinweise wurden inzwischen in das ISEK eingearbeitet. Überdies ist eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung der statistischen Angaben und sonstiger zwischenzeitlich veränderter Sachverhalte erfolgt.
Die gesetzliche Grundlage für den Stadtumbau bilden die §§ 171a ff Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 171b BauGB muss zur Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen auf Basis eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ein Stadtumbaugebiet (PDF-Datei) beschlossen werden.