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Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren
Derzeit befinden sich die nachfolgenden Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren:
Bebauungsplan Nr. 10a „Ortsmitte / Marktplatz“, 2. Änderung
Die Entwurfsunterlagen können in der Zeit von Dienstag, 01.03.2022 bis einschließlich Donnerstag, 31.03.2022 hier (unten) eingesehen und heruntergeladen werden.
Amtliche Bekanntmachung im Bergsträßer Anzeiger vom 19.02.2022 (PDF-Datei)
Bekanntmachung der förmlichen öffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Einhausen hat in ihrer Sitzung am 02.11.2021 zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine maßvolle und zielorientierte Innenentwicklung mit dem Ziel der Ansiedlung eines Ärztehauses mit Wohnungen beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10a „Ortsmitte / Marktplatz“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 27.12.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich in der Ortsmitte Einhausens im Bereich „Marktplatz“, südlich des Knotenpunktes Mathildenstraße/Ludwigstraße (L 3111) sowie östlich der Waldstraße. Der Geltungsbereich der vorliegenden 2. Bebauungsplanänderung umfasst nach der aktuellen Liegenschaftskarte folgende Grundstücke: Gemarkung Klein-Hausen, Flur 1, Flurstücke Nr. 176/1, Nr. 179/1, Nr. 779/1 (teilweise), Nr. 779/2, Nr. 791/1 (teilweise) und Nr. 791/2. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 0,21 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10a „Ortsmitte / Marktplatz“ in Einhausen in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Einhausen am 15.02.2022 als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde.
Es wird dazu bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10a „Ortsmitte / Marktplatz“ in Einhausen, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) sowie der Begründung mitsamt der in der Begründung genannten Anlagen (Anlage 1: Schalltechnische Untersuchung, Anlage 2: Artenschutzrechtliche Untersuchung), in der Zeit
von Dienstag, den 01.03.2022 bis einschließlich Donnerstag, den 31.03.2022
bei der Gemeindeverwaltung Einhausen im Bürgerbüro des Rathauses, Marktplatz 5 in 64683 Einhausen, während der Öffnungszeiten öffentlich ausliegt.
Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind. Es wird darum gebeten, die Hinweisschilder am Eingang des Rathauses zu beachten. Eine telefonische Terminvereinbarung wird zudem empfohlen.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die entsprechenden Entwurfsunterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10a „Ortsmitte / Marktplatz“ in Einhausen während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich hier im PDF-Format zur Einsicht und zum Download bereitgehalten.
Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10a „Ortsmitte / Marktplatz“ in Einhausen im beschleunigten Verfahren und daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Weiterhin wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung bei den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Einhausen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist während der Auslegungsfrist, d.h. innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Einhausen, Marktplatz 5 in 64683 Einhausen, möglich. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Einhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Die Gemeinde Einhausen hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Einhausen, den 17.02.2022
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Einhausen
gez. Helmut Glanzner, Bürgermeister
Bebauungsplan Nr. 40 "Peterstraße 18-20"
Die Entwurfsunterlagen können in der Zeit von Dienstag, 01.03.2022 bis einschließlich Donnerstag, 31.03.2022 hier (unten) eingesehen und heruntergeladen werden.
Amtliche Bekanntmachung im Bergsträßer Anzeiger vom 19.02.2022 (PDF-Datei)
Bekanntmachung der förmlichen öffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Einhausen hat in ihrer Sitzung am 02.11.2021 zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine maßvolle und zielorientierte Innenentwicklung mit dem Ziel der Wohnraumschaffung beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 40 „Peterstraße 18-20“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 27.12.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich in relativ zentraler Lage südwestlich der Ortsmitte von Einhausen und liegt an der Peterstraße. Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes umfasst nach der aktuellen Liegenschaftskarte folgende Grundstücke: Gemarkung Klein-Hausen, Flur 1, Flurstücke Nr. 234 und Nr. 784/7 (teilweise). Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 0,10 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan Nr. 40 „Peterstraße 18-20“ in Einhausen in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Einhausen am 15.02.2022 als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde.
Es wird dazu bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan Nr. 40 „Peterstraße 18-20“ in Einhausen, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) sowie der Begründung mitsamt der in der Begründung genannten Anlage (Anlage 1: Artenschutzrechtliche Untersuchung), in der Zeit
von Dienstag, den 01.03.2022 bis einschließlich Donnerstag, den 31.03.2022
bei der Gemeindeverwaltung Einhausen im Bürgerbüro des Rathauses, Marktplatz 5 in 64683 Einhausen, während der Öffnungszeiten öffentlich ausliegt.
Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind. Es wird darum gebeten, die Hinweisschilder am Eingang des Rathauses zu beachten. Eine telefonische Terminvereinbarung wird zudem empfohlen.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die entsprechenden Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 40 „Peterstraße 18-20“ in Einhausen während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich hier im PDF-Format zur Einsicht und zum Download bereitgehalten.
Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan Nr. 40 „Peterstraße 18-20“ in Einhausen im beschleunigten Verfahren und daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Weiterhin wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung bei den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Einhausen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist während der Auslegungsfrist, d.h. innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Einhausen, Marktplatz 5 in 64683 Einhausen, möglich. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Einhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Die Gemeinde Einhausen hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Einhausen, den 17.02.2022
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Einhausen
gez. Helmut Glanzner, Bürgermeister
Bebauungsplan Nr. 39 "Die Wilbers IV"
Zur Schaffung der bauleitplanerischen Vorbereitung für die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen hat die Gemeindevertretung am 13.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 „Die Wilbers IV“ in Einhausen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die weiteren Verfahrensschritte, das heißt die Erarbeitung von Vorentwürfen bzw. Entwürfen sowie insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 bzw. der Behörden nach § 4 BauGB, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn die Bodenordnung weiter vorangeschritten ist.
Bebauungsplan Nr. 38b "Gewerbegebiet Nord II, Teilbereich B"
Die Entwurfsunterlagen können in der Zeit von Montag, 01.03.2021 bis einschließlich Mittwoch, 31.03.2021 hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Amtliche Bekanntmachung im Bergsträßer Anzeiger vom 20.02.2021 (PDF-Datei)
Geltungsbereich des Bebauungsplans (unmaßstäblich)
Bekanntmachung der förmlichen öffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Einhausen hat in ihrer Sitzung am 16.02.2021 zunächst die zur Vorentwurfsplanung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt und darüber beschlossen. Anschließend wurde der Bebauungsplan als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Ausweisung von Gewerbebauflächen im Norden Einhausens.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am nordöstlichen Ortsrand von Einhausen und befindet sich nördlich der Carl-Benz-Straße und westlich der Industriestraße (K 65) im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet entlang der Werner-von-Siemens- bzw. Marie-Curie-Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nach der aktuellen Liegenschaftskarte konkret folgende Grundstücke in der Flur 1 der Gemarkung Groß-Hausen: Flurstücke Nr. 381/1, Nr. 382/1, Nr. 383 (teilweise), Nr. 384 (teilweise), Nr. 385 (teilweise), Nr. 386/1(teilweise), Nr. 387 (teilweise), Nr. 505 (teilweise) und Nr. 506. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 3,01 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen.
Aufgrund der aktuellen Lage in Bezug auf die Covid-19-Pandemie erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwurfsplanung des Bebauungsplanes Nr. 38b „Gewerbegebiet Nord II, Teilbereich B“ in Einhausen durch eine Veröffentlichung der Planung im Internet gemäß des § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan Nr. 38b „Gewerbegebiet Nord II, Teilbereich B“ in Einhausen, insgesamt bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) und der beigefügten Begründung einschließlich dem alle wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Belange enthaltenden Umweltbericht mitsamt den in der Begründung genannten Anlagen (Anlage 1: Bestandsplan zum Umweltbericht, Anlage 2: Entwicklungsplan zum Umweltbericht, Anlage 3: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, Anlage 4: Artenschutzprüfung gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Anlage 5: Geo- und abfalltechnischer Bericht, Anlage 6: Verkehrstechnische Untersuchung, Anlage 7: Schalltechnische Untersuchung, Anlage 8: Gutachten zur Kompensation des Schutzguts Boden) sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Einhausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, 01.03.2021 bis einschließlich Mittwoch, 31.03.2021 hier im PDF-Format zur Einsicht und zum Download bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung wird ebenfalls hier zur Einsicht bereitgehalten.
Darüber hinaus werden die vorgenannten Unterlagen zur Entwurfsplanung des Bebauungsplanes Nr. 38b „Gewerbegebiet Nord II, Teilbereich B“ in Einhausen während des oben genannten Zeitraumes ergänzend bei der Gemeindeverwaltung Einhausen im Bürgerbüro des Rathauses, Marktplatz 5 in 64683 Einhausen, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Bitte beachten Sie, dass anlässlich der Corona-Pandemie der Publikumsverkehr im Rathaus aktuell bis auf weiteres stark eingeschränkt ist und für eine persönliche Einsichtnahme der ausliegenden Unterlagen eine Terminabsprache erforderlich ist. Dies ermöglicht einen geregelten Ablauf ohne Wartezeiten und mit möglichst wenig Kontakt. Die Terminvereinbarung ist per Mail unter post(@)einhausen.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 06251/9602-0 möglich.
Aktuelle Informationen zur Öffnungssituation des Rathauses finden Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde Einhausen. Wir bitten darum, von nicht notwendigen Besuchen der Verwaltung abzusehen und verstärkt die Möglichkeit der Einsichtnahme über das Internet zu nutzen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist im Sinne des § 4 PlanSiG elektronisch an folgende E-Mail-Adresse abgegeben werden: post(@)einhausen.de. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes aber auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Einhausen, Marktplatz 5 in 64683 Einhausen, möglich.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind. Es wird darum gebeten, die Hinweisschilder an den Eingängen des Rathauses zu beachten.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der umweltbezogenen Informationen | Wesentlicher umweltbezogener Inhalt |
Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie Bestands- und Entwicklungsplänen zu den Biotop- und Nutzungstypen der Bürogemeinschaft Contura - Landschaft planen, Gernsheim/Mannheim vom Januar 2021 |
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Artenschutzprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG des Büros für Umweltplanung Dr. Jürgen Winkler, Rimbach vom 25.01.2021 |
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Geo- und abfalltechnischer Bericht der Dr.-Ing. Ittershagen & Co. Ingenieurgesellschaft für Geotechnik mbH, Riedstadt vom 22.06.2020 |
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Verkehrsuntersuchung der Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Bensheim vom November 2020 |
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Schalltechnische Untersuchung der Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH - Schalltechnisches Büro, Darmstadt vom 07.12.2020 |
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Gutachten zur Kompensation des Schutzguts Boden, Christina Nolden, Stadt- und Landschaftsplanung |
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Folgende nach Einschätzung der Gemeinde Einhausen wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen bereits vor und werden mit jeweiliger fachlicher Beurteilung der Gemeindeverwaltung und dem Beschluss der Gemeindevertretung hierzu innerhalb des oben genannten Zeitraumes zur Einsicht bereitgehalten:
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahme | Themenbezug und wesentlicher umweltbezogener Inhalt |
Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e.V. (BVNH), Wettenberg vom 30.04.2020 |
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Der Kreisausschuss des Kreises Bergstraße - Bauaufsicht und Umwelt (Bündelungsstelle), Heppenheim vom 27.03.2020 |
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Deutsche Telekom Technik GmbH - Technik Niederlassung Südwest/PTI12, Bad Kreuznach vom 27.03.2020 | Gehölzschutz: Hinweis auf den notwendigen Abstand zwischen Bäumen bzw. sonstigen Bepflanzungen und unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen zum gegenseitigen Schutz |
Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt vom 16.03.2020 | Immissionsschutz: Hinweis, wonach gegen den Straßenbaulastträger von klassifizierten Straßen keine Ansprüche auf Durchführung von Schutzmaßnahmen aufgrund des BImSchG bestehen |
Hessen-Forst - Forstamt Lampertheim vom 24.03.2020 | Waldschutz: Bedenken gegen die direkte Bebauung bis zum Waldrand sowie gegen die Einbeziehung des Waldrandweges als öffentlicher landwirtschaftlicher Weg; Hinweise zum Grundwasseranschluss des Waldes, Hinweis auf die vertraglich gesicherten Aufenthaltsflächen im Wald für Waldaufenthalte des geplanten Kindergartens |
Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt vom 20.03.2020 | Immissionsschutz: Anregung Betriebswohnungen auszuschließen; negative Auswirkungen hinsichtlich Lärm und Störung der Work-Life-Balance werden befürchtet |
Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB), Bensheim vom 05.03.2020 und vom 22.05.2020 | Grundwasserschutz: Hinweise zur Entwässerung des Plangebietes |
Landesjagdverband Hessen e.V., Bad Nauheim vom 15.03.2020 | Natur- und Waldschutz: Hinweise zum Biotopwertausgleich sowie zu Eintrag von Emissionen in den Wald; Anregung, dass Werbeanlagen nicht in den Wald einstrahlen sollten |
Ortslandwirt der Gemeinde Einhausen vom 22.03.2020 | Landwirtschaft: Für den erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleich sollen keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden |
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen, Darmstadt vom 16.03.2020 | Schutzgut Mensch: Kein begründeter Verdacht, dass mit dem Auffinden von Bombenblindgängern zu rechnen ist; sonstige Erkenntnisse über eine mögliche Munitionsbelastung des Plangebietes liegen ebenfalls nicht vor, weshalb eine systematische Flächenabsuche nicht erforderlich ist |
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.2, Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, Bauwesen (Bündelungsstelle), Darmstadt vom 30.03.2020 und 31.03.2020 |
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Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland - Beauftragter für die Gemeinde Einhausen vom 22.03.2020 |
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Vogelschutz- und -liebhaberverein Einhausen e.V., Einhausen vom 23.03.2020 und 28.04.2020 | Natur-, Biotop- und Artenschutz: Hinweise zu bestehendem Biotop auf den Flurstücken Nr. 317 und Nr. 318; Informationen zur Pflege dieses Biotopes durch den Vogelschutz und -liebhaberverein; Hinweise zum Vorkommen diverser Arten |
Wasserbeschaffungsverband Riedgruppe Ost, Einhausen vom 27.02.2020 | Grundwasserschutz: keine Bedenken gegen die Planung |
Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Einhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Die Gemeinde Einhausen hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Einhausen, 20.02.2021
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Einhausen
gez. Helmut Glanzner, Bürgermeister
Änderungen des Flächennutzungsplanes
Derzeit sind keine Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans anhängig.
Informationen zur Datenverarbeitung in Bauleitplanverfahren gemäß DS-GVO
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zur Bearbeitung Ihres Anliegens im Rahmen der Bauleitplanung. Wenn die Stadt/Gemeinde personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass wir diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln oder löschen.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, warum wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an welche Ansprechpartner/innen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1. Kontaktdaten
Verantwortliche Stelle i.S. von Art. 13, 14 DS-GVO
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Einhausen
Marktplatz 5
64683 Einhausen
Bürgermeister Helmut Glanzner
Ihr Ansprechpartner: Herr Matthias Würsching
Telefon Telefonnummer: (06251) 96 02-102
2. Verarbeitung personenbezogener Daten
Zweck der Verarbeitung
Wir informieren Sie hier über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren. Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens beurteilen zu können. Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht im § 3 Absatz 2 Satz 2 vor, dass im Bebauungsplanverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Außerdem verwenden wir die Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB).
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 BauGB und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DSGVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Gemeinde/Stadt übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können.
Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, kann es dazu kommen, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können.
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen bzw. zugelassenen oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig.
3. Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten
Es werden durch uns nur die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, die uns von Ihnen bereitgestellt werden. Wir erheben keine Sie betreffenden personenbezogenen Daten bei Dritten.
4. Speicherdauer der personenbezogenen Daten
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie sie für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben bzw. zur Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind. Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert.
5. Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte
Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und streng vertraulich behandelt. Sofern Sachverhalte zur Aufgabenerfüllung an Dritte übermittelt werden müssen, erfolgt dies ausschließlich in anonymisierter Form.
6. Betroffenenrechte nach Art. 15 ff DS-GVO
Recht auf Auskunft: Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren gemacht werden.
Recht auf Berichtigung: Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen (Art. 16 DSGVO).
Recht auf Löschung: Sie können unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. Ziffer 4)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: In den in Art. 18 DS-GVO genannten Fällen (z.B., wenn Sie die Richtigkeit Ihrer gespeicherten Daten bestreiten) haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Eine Verarbeitung kann trotz Einschränkungen dennoch erfolgen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf Widerspruch: Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, und sofern an der Verarbeitung kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DS-GVO).
Recht auf Beschwerde: Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Beschwerde einreichen.
Hinweise zu diesen Rechten: In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern es gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Ablehnung mit.
Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.