Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren: Gemeinde Einhausen

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren

Hauptbereich

Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren

Derzeit befinden sich die nachfolgenden Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren:

Bebauungsplan Nr. 34 "Im Knippel", 2. Änderung

Die Entwurfsunterlagen können in der Zeit von spätestens Montag, 22.07.2024 bis einschließlich Freitag, 30.08.2024 hier (oben) eingesehen und heruntergeladen werden.

Amtliche Bekanntmachung im Bergsträßer Anzeiger vom 13.07.2024

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entwurfsplanung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Einhausen hat in ihrer Sitzung am 02.07.2024 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung am nördlichen und östlichen Rand des Baugebietes „Im Knippel“ sowie zur Optimierung der Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke am Nordrand beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Im Knippel“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung überplant die nördlichen und östlichen Randbereiche des Baugebietes „Im Knippel“ mit den angrenzenden Verkehrsflächen. Das Plangebiet liegt südlich der Carl-Benz-Straße sowie zwischen der Industriestraße (K 65) im Osten und Teilflächen der Straßen „An der Renngasse“, „Die alte Heckenteilung“ und „Die fünfzehn Morgen“ im Westen. Der Planbereich umfasst konkret folgende Grundstücke in der Flur 1 der Gemarkung Groß-Hausen: Flurstücke Nr. 378/5, Nr. 378/7 (teilweise), Nr. 416/18 (teilweise), Nr. 446/17 (teilweise), Nr. 457/23 (teilweise), Nr. 473/6 (teilweise), Nr. 507/50 (teilweise), Nr. 794 (teilweise), Nr. 800 (teilweise), Nr. 801 (teilweise), Nr. 802, Nr. 803/1, Nr. 803/2, Nr. 804, Nr. 908, Nr. 913/1, Nr. 914/1, Nr. 915/1 und Nr. 922/1. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,17 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Im Knippel“ ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Einhausen am 02.07.2024 als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde.

Dazu werden die Entwurfsunterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Im Knippel“, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) sowie der Begründung mit Anlagen (Anlage 1: Artenschutzprüfung gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG); Anlage 2: Schalltechnische Untersuchung), in der Zeit

                     von Montag, den 22.07.2024 bis einschließlich Freitag, den 30.08.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Einhausen sowie in einer Cloud im PDF zur Einsicht bereitgehalten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Einhausen unter vorgenanntem Link zur Einsicht bereitgehalten. Auf die Internetseite der Gemeinde Einhausen mit den veröffentlichten Unterlagen und dem Inhalt der Bekanntmachung wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan während des oben genannten Zeitraumes im Bürgerbüro des Rathauses Einhausen, Marktplatz 5 in 64683 Einhausen, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit noch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den vorgenannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Einsichtnahme im Bürgerbüro ist während der nachfolgenden Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung oder außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung unter Telefonnummer: (06251) 9602-400 möglich:

  • Montag und Dienstag von 8:00 bis 16:00 Uhr,
  • Mittwochs nur nach Terminvereinbarung,
  • Donnerstag von 7:00 bis 19:00 Uhr,
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr,
  • jeden 1. und 2. Samstag im Monat von 8:00 bis 12:00 Uhr.

Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung der Entwurfsplanung im Internet und die parallele öffentliche Auslegung dieser Entwurfsplanung im Bürgerbüro der Gemeinde Einhausen gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB förmlich an der Planung beteiligt.

Folgende DIN-Normen sowie sonstige Regelwerke bzw. Broschüren, die den Inhalt von Festsetzungen der Bebauungsplanänderung konkretisieren und hierdurch die Zulässigkeit eines Vorhabens planungsrechtlich beeinflussen, können ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Einhausen während der genannten Öffnungszeiten eingesehen werden:

  • DIN 4109-1:2018-01 (Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen)
  • DIN 4109-2:2018-01 (Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen)
  • DIN 18040-2:2011-09 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen)
  • Broschüre „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“; Autoren: Martin Rössler, Wilfried Doppler, Roman Furrer, Heiko Haupt, Hans Schmid, Anne Schneider, Klemens Steiof und Claudia Wegworth; Herausgeberin: Schweizerische Vogelwarte Sempach; Aktuelle Ausgabe: 3., überarbeitete Auflage, 2022

Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Im Knippel“ in Einhausen im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Weiterhin wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung bei der Gemeindeverwaltung Einhausen, Bau- und Grundstücksabteilung, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Die Öffentlichkeit kann sich während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, d.h. innerhalb des oben genannten Zeitraumes zur Planung äußern und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen sollen dabei nach Möglichkeit elektronisch an die Bau- und Grundstücksabteilung der Gemeinde Einhausen (E-Mail-Adresse: bauabteilung(a)einhausen.de) übermittelt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Einhausen, Marktplatz 5 in 64683 Einhausen oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abzugeben. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Einhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt. Auf die weitergehenden Informationen zur Datenverarbeitung in Bauleitplanverfahren gemäß DSGVO auf der Internetseite der Gemeinde Einhausen wird hingewiesen.

Die Gemeinde Einhausen hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Einhausen, den 10.07.2024

Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Einhausen
gez. Helmut Glanzner, Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 44 "Am Schulsteg"

Die Entwurfsunterlagen können in der Zeit von spätestens Montag, 22.07.2024 bis einschließlich Freitag, 30.08.2024 hier (oben) eingesehen und heruntergeladen werden.

Amtliche Bekanntmachung im Bergsträßer Anzeiger vom 13.07.2024

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entwurfsplanung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Einhausen hat in ihrer Sitzung am 02.07.2024 zur Schaffung der bauleitplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle und zielorientierte Innenentwicklung mit dem Ziel der Wohnraumschaffung sowie der Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 44 „Am Schulsteg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet, bestehend aus zwei Teilgeltungsbereichen, befindet sich in der Ortsmitte Einhausens, jeweils nördlich bzw. südlich der Weschnitz auf Höhe des neuen Schulstegs.

Der Teilgeltungsbereich 1 des Bebauungsplans umfasst nach der aktuellen Liegenschaftskarte folgende Grundstücke: Gemarkung Groß-Hausen, Flur 1, Flurstücke Nr. 133/3, Nr. 136/3 (teilweise), Nr. 469/12 (teilweise) und Nr. 481. Der Teilgeltungsbereich 1 hat eine Gesamtgröße von ca. 0,28 ha.

Der Teilgeltungsbereich 2 des Bebauungsplans umfasst nach der aktuellen Liegenschaftskarte folgende Grundstücke: Gemarkung Klein-Hausen, Flur 1, Flurstücke Nr. 120/6 (teilweise) und Nr. 120/7. Der Teilgeltungsbereich 2 hat eine Gesamtgröße von ca. 0,10 ha.

Die Abgrenzungen der Teilgeltungsbereiche ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan Nr. 44 „Am Schulsteg“ in Einhausen, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie den in der Begründung genannten Anlagen (Anlage 1: Bestandsaufnahme mit Bestandsplan und Bestandsbeschreibung, Anlage 2: Artenschutzfachliche Potenzialanalyse), ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Einhausen am 02.07.2024 als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde.

Es wird dazu bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan Nr. 44 „Am Schulsteg“ in Einhausen, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) sowie der Begründung mitsamt den in der Begründung genannten Anlagen (Anlage 1: Bestandsaufnahme mit Bestandsplan und Bestandsbeschreibung, Anlage 2: Artenschutzfachliche Potenzialanalyse), in der Zeit

                     von Montag, den 22.07.2024 bis einschließlich Freitag, den 30.08.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Einhausen sowie in einer Cloud  im PDF zur Einsicht bereitgehalten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Einhausen unter vorgenanntem Link zur Einsicht bereitgehalten. Auf die Internetseite der Gemeinde Einhausen mit den veröffentlichten Unterlagen und dem Inhalt der Bekanntmachung wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan während des oben genannten Zeitraumes im Bürgerbüro des Rathauses Einhausen, Marktplatz 5 in 64683 Einhausen, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit noch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den vorgenannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Einsichtnahme im Bürgerbüro ist während der nachfolgenden Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung oder außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung unter Telefonnummer: (06251) 9602-400 möglich:

  • Montag und Dienstag von 8:00 bis 16:00 Uhr,
  • Mittwochs nur nach Terminvereinbarung,
  • Donnerstag von 7:00 bis 19:00 Uhr,
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr,
  • jeden 1. und 2. Samstag im Monat von 8:00 bis 12:00 Uhr.

Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung der Entwurfsplanung im Internet und die parallele öffentliche Auslegung dieser Entwurfsplanung im Bürgerbüro der Gemeinde Einhausen gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB förmlich an der Planung beteiligt.

Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan Nr. 44 „Am Schulsteg“ in Einhausen im beschleunigten Verfahren und daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Weiterhin wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung bei der Gemeindeverwaltung Einhausen, Bau- und Grundstücksabteilung, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Die Öffentlichkeit kann sich während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, d.h. innerhalb des oben genannten Zeitraumes zur Planung äußern und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen sollen dabei nach Möglichkeit elektronisch an die Bau- und Grundstücksabteilung der Gemeinde Einhausen (E-Mail-Adresse: bauabteilung(a)einhausen.de) übermittelt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Einhausen, Marktplatz 5 in 64683 Einhausen oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abzugeben. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Einhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt. Auf die weitergehenden Informationen zur Datenverarbeitung in Bauleitplanverfahren gemäß DSGVO auf der Internetseite der Gemeinde Einhausen wird hingewiesen.

Die Gemeinde Einhausen hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Einhausen, den 10.07.2024

Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Einhausen
gez. Helmut Glanzner, Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 11 "Die Alte Heckenteilung, Im Kahlbühl, ...", 10. Änderung

Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine weitergehende Nutzung und Bebaubarkeit der Gewerbe- und Industrieflächen hat die Gemeindevertretung am 11.10.2022 beschlossen, die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Die Alte Heckenteilung, Im Kahlbühl, Im Knippel, Die fünfzehn Morgen, Die Schaflöser beim kleinen Wehr“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.10.2022 ortsüblich bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich der 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 befindet sich nordöstlich der Ortsmitte von Einhausen und liegt zwischen der Industriestraße (K 65) und der Autobahn A 67 im Bereich der westlichen Rudolf-Diesel-Straße und der südlichen Robert-Bosch-Straße.

Für den Geltungsbereich der 10. Änderung ist am 20.10.2022 eine Veränderungssperre in Kraft getreten. Die Veränderungssperre wurde mit Bekanntmachung vom 13.07.2024 bis zum 20.10.2025 verlängert.

Bebauungsplan Nr. 11 "Die Alte Heckenteilung, Im Kahlbühl, ...", 9. Änderung

Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine weitergehende Nutzung und Bebaubarkeit der Gewerbe- und Industrieflächen hat die Gemeindevertretung am 19.07.2022 beschlossen, die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Die Alte Heckenteilung, Im Kahlbühl, Im Knippel, Die fünfzehn Morgen, Die Schaflöser beim kleinen Wehr“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.07.2022 ortsüblich bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 befindet sich nordöstlich der Ortsmitte von Einhausen und liegt zwischen der Industriestraße (K 65) und der Autobahn A 67 im Bereich der Robert-Bosch-Straße.

Für den Geltungsbereich der 9. Änderung ist am 23.07.2022 eine Veränderungssperre in Kraft getreten. Die Veränderungssperre wurde mit Bekanntmachung vom 13.07.2024 bis zum 23.07.2025 verlängert.

Bebauungsplan Nr. 39 "Die Wilbers IV"

Zur Schaffung der bauleitplanerischen Vorbereitung für die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen hat die Gemeindevertretung am 13.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 „Die Wilbers IV“ in Einhausen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die weiteren Verfahrensschritte, das heißt die Erarbeitung von Vorentwürfen bzw. Entwürfen sowie insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 bzw. der Behörden nach § 4 BauGB, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn die Bodenordnung weiter vorangeschritten ist.

Änderungen des Flächennutzungsplanes

Derzeit sind keine Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans anhängig.

Informationen zur Datenverarbeitung in Bauleitplanverfahren gemäß DS-GVO

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zur Bearbeitung Ihres Anliegens im Rahmen der Bauleitplanung. Wenn die Stadt/Gemeinde personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass wir diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln oder löschen.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, warum wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an welche Ansprechpartner/innen Sie sich diesbezüglich wenden können.

1.   Kontaktdaten

Verantwortliche Stelle i.S. von Art. 13, 14 DS-GVO
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Einhausen
Marktplatz 5
64683 Einhausen

Bürgermeister Helmut Glanzner

Ihr Ansprechpartner: Herr Matthias Würsching 
Telefon Telefonnummer: (06251) 96 02-102

2.   Verarbeitung personenbezogener Daten

Zweck der Verarbeitung
Wir informieren Sie hier über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren. Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens beurteilen zu können. Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht im § 3 Absatz 2 Satz 2 vor, dass im Bebauungsplanverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Außerdem verwenden wir die Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB).

Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 BauGB und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DSGVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Gemeinde/Stadt übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können.

Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, kann es dazu kommen, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können.

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen bzw. zugelassenen oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig.

3.   Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten

Es werden durch uns nur die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, die uns von Ihnen bereitgestellt werden. Wir erheben keine Sie betreffenden personenbezogenen Daten bei Dritten.

4.   Speicherdauer der personenbezogenen Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie sie für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben bzw. zur Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind. Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert.

5.   Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und streng vertraulich behandelt. Sofern Sachverhalte zur Aufgabenerfüllung an Dritte übermittelt werden müssen, erfolgt dies ausschließlich in anonymisierter Form.

6.   Betroffenenrechte nach Art. 15 ff DS-GVO

Recht auf Auskunft: Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren gemacht werden.

Recht auf Berichtigung: Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

Recht auf Löschung: Sie können unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. Ziffer 4)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: In den in Art. 18 DS-GVO genannten Fällen (z.B., wenn Sie die Richtigkeit Ihrer gespeicherten Daten bestreiten) haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Eine Verarbeitung kann trotz Einschränkungen dennoch erfolgen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch: Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, und sofern an der Verarbeitung kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DS-GVO).

Recht auf Beschwerde: Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Beschwerde einreichen.

Hinweise zu diesen Rechten: In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern es gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Ablehnung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

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