Erklärung zur Barrierefreiheit: Gemeinde Einhausen

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Hauptbereich

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.einhausen.de veröffentlichten Website der Gemeindeverwaltung Einhausen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 25.10.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Geomap Barriere:

  • a. Beschreibung
    • Die Geomap (interaktiver Ortsplan) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich. Solche Karten sind z.B. unter Lage & Anfahrt oder bei den Spielplätzen eingebunden.
  • b. Maßnahmen
    • Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die meisten, den Kartenpins (z.B. Schulen, Kindergärten) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen. Nur einige wenige Informationen sind nur in der Map zu finden (z.B. Lage der Spielplätze). Diese Informationen werden schnellstmöglich noch an anderer Stelle hinterlegt.

2. Bilder und Infografiken ohne genug Texte Barriere:

  • a. Beschreibung
    • Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt.
  • b. Maßnahmen
    • Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Bilder und Infografiken nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.

3. Links nicht korrekt betitelt Barriere:

  • a. Beschreibung
    • Nicht alle Links auf der Website sind korrekt betitelt.
  • b. Maßnahmen
    • Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden diese Mängel nach und nach beheben.

4. Startseite Kalenderblatt Barriere:

  • a. Beschreibung
    • Die Kalenderblatt-Funktion der Startseite, sowie das Durchblättern der einzelnen Veranstaltungen ist nicht im vollem Umfang barrierefrei möglich
  • b. Barrierefreie Alternative
    • Natürlich sind dennoch alle unsere Veranstaltungen barrierefrei abrufbar auf der Startseite über den Button "Alle Artikel lesen" oder direkt auf der Seite Veranstaltungen.

5. Externer Dienst Barriere:

  • a. Beschreibung:
    • Auf der Seite "Anfahrt" ist ein externer Dienst eingebunden welcher nicht im vollem Umfang barrierefrei zugänglich ist
  • b. Barrierefreie Alternative:
    • Bei dem externen Dienst handelt es sich um eine Karte die den Standort des Rathaus anzeigt. Die Informationen wo das Rathaus zu finden ist findet man ebenfalls als Textform auf der Seite
  • c. Maßnahme:
    • Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus setzen sich mit dem Anbieter in Verbindung und bitten um Korrektur der Mängel.
 

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. PDF oder Word Teilbereich:

  • a. Beschreibung:
    • Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
    • Die Gemeindeverwaltung Einhausen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeindeverwaltung Einhausen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeindeverwaltung Einhausen ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Bildergalerie Teilbereich:

  • a. Beschreibung:
    • Da unsere Bildergalerie im Normalfall lediglich bildliche Eindrücke der Gemeinde vermitteln soll, sind nicht alle Bilder mit ausreichender Beschreibung und Betitelung versehen.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
    • Aufgrund des Umfangs und der Art der Fotoalben ist eine individuelle Beschreibung von mehr als 70 Bildern unverhältnismäßig.

3. Fehlen von leichter Sprache und Gebärdensprache Teilbereich:

  • a. Beschreibung:
    • Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
    • In der aktuellen Situation kann die Gemeindeverwaltung Einhausen bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.
 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.10.2021 erstellt und zuletzt am 25.10.2021 überprüft und aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie gerne eine Nachricht über unser Formular senden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Stephanie Aeffner
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6

70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

Telefonnummer: 0711 279-3358 oder Telefonnummer: 0711 279-3360 (Geschäftsstelle)
Poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Website:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Presse-und-Aktuelles/Links/links_node.html

Hiermit verweisen wir auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG. Zum L-BGG § 12

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