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Fahrradabstellplatz-verordnung
Neue Wohnhäuser mit mehr als zwei Wohnungen sowie sonstige Gebäude müssen künftig in Hessen eine festgelegte Zahl von schwellenfrei erreichbaren Fahrradabstellplätzen bieten, darunter auch Plätze für Lastenräder und andere Spezialräder. Die hierfür maßgebende Landesverordnung ist zum 1. November 2020 in Kraft getreten.