Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Einhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Termin vereinbaren Online-Dienste
info
Dienstleistungen A-Z

Hauptbereich

Monatliche Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt der in Pflegefamilien untergebrachten Minderjährigen und jungen Volljährigen Feststellung

Leistungsbeschreibung

Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

Das Pflegegeld ist in drei Stufen je nach Alter des Pflegekindes gestaffelt. Die erste Stufe umfasst das Lebensalter von 0 bis unter 6 Jahre, die zweite von 6 bis unter 12 Jahre und die dritte von 12 bis 18 Jahre. Die Pauschale setzt sich jeweils aus dem Betrag für den Lebensunterhalt des Kindes und dem Betrag für die Kosten der Erziehung zusammen. Bei den Kosten der Erziehung handelt es sich um einen Anerkennungsbetrag für die Pflegeeltern für ihre besondere Erziehungsleistung. Das Pflegegeld wird den Pflegeeltern monatlich durch das Jugendamt ausgezahlt. Für besonders schwierige, beeinträchtigte oder verhaltensauffällige Kinder können im Einzelfall mit dem Jugendamt zusätzliche Leistungen vereinbart werden.

Das Pflegegeld ist ein laufender regelmäßiger monatlicher Pauschalbetrag. Zusätzlich können einmalig Beihilfen und Zuschüsse gewährt werden, insbesondere zur Erstausstattung eines Pflegekindes, bei wichtigen persönlichen Anlässen wie z.B. einer Kommunion oder Konfirmation sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Pflegekindes.

Teaser

Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.

Verfahrensablauf

Wenn das Jugendamt Pflegeeltern ein Kind vermittelt, bewilligt es einen Pauschalbetrag, das sogenannte Pflegegeld. 

Das Pflegegeld ist in drei Stufen je nach Alter des Pflegekindes gestaffelt. Die erste Stufe umfasst das Lebensalter von 0 bis unter 6 Jahre, die zweite von 6 bis unter 12 Jahre und die dritte von 12 bis 18 Jahre. Die Pauschale setzt sich jeweils aus dem Betrag für den Lebensunterhalt des Kindes und dem Betrag für die Kosten der Erziehung zusammen. Bei den Kosten der Erziehung handelt es sich um einen Anerkennungsbetrag für die Pflegeeltern für ihre besondere Erziehungsleistung. Das Pflegegeld wird den Pflegeeltern monatlich durch das Jugendamt ausgezahlt. Für besonders schwierige, beeinträchtigte oder verhaltensauffällige Kinder können im Einzelfall mit dem Jugendamt zusätzliche Leistungen vereinbart werden. 

Das Pflegegeld ist ein laufender regelmäßiger monatlicher Pauschalbetrag. Zusätzlich können gemäß § 39 Abs. 3 SGB VIII einmalig Beihilfen und Zuschüsse gewährt werden, insbesondere zur Erstausstattung eines Pflegekindes, bei wichtigen persönlichen Anlässen wie z.B. einer Kommunion oder Konfirmation sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Pflegekindes. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zahlungen des Pflegegeldes erfolgt durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe des zuständigen Jugendamtes.

Sie können sich auch an ihre zuständige Fachkraft im Pflegekinderdienst wenden, um sich über Möglichkeiten zu einmaligen finanziellen Unterstützungsangeboten zu informieren.

Die Zahlungen des Pflegegeldes erfolgt durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe des zuständigen Jugendamtes und wird ohne zusätzlichen Antrag gezahlt. 

Zuständige Stelle

Zuständig ist der örtlich zuständige Pflegekinderdienst im Jugendamt.

Voraussetzungen

Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer zur Bemessung und Auszahlung des Pflegeldes sind im örtlich zuständigen Pflegekinderdienst und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu erfragen.

Anträge / Formulare

Zur Beantragung sind keine gesonderten Anträge erforderlich. Die Anträge für Beihilfen und Zuschüsse verlaufen formlos bei der zuständigen Fachkraft im Pflegekinderdienst.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

02.11.2023
zum Seitenanfang