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Dienstleistungen A-Z
Hauptbereich
Kfz: Ordnungswidrigkeiten
Leistungsbeschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.
Zuständige Stellen
Ordnungs- und Straßenverkehrswesen
Anschrift
Marktplatz
5
64683 Einhausen
Telefonnummer
06251 9602-230
Faxnummer
06251 9602-273
- Öffnungszeiten:
-
Nur nach Vereinbarung
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja