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Dienstleistungen A-Z
Hauptbereich
Einschulungsuntersuchung
Leistungsbeschreibung
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
An wen muss ich mich wenden?
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Kultusministerium
Fachlich freigegeben am
13.09.2016
Zuständige Stellen
Kreisverwaltung Bergstraße - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Anschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Anschrift
Kettelerstraße 29
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt