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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Zur theoretischen Prüfung beziehungsweise zur Wiederholung der theoretischen Prüfung als Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone

Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für die Erteilung und Bearbeitung der Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone von Bürgern, die Ihren Wohnsitz im Bereich der Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel oder Gießen haben oder von Bewerberinnen/Bewerbern/Prüflingen, deren ATO/DTO den Sitz im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, Kassel oder Gießen hat.
Darüber hinaus sind wir auch für die Bearbetung der Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flug-zeuge (A) und Hubschrauber (H) zuständig.  

Bürger können Anträge zur Theorieprüfung für PrivatflugzeugführerIn, Abnahme und Wiederholung stellen.

Die Anträge beziehen sich auf die Bereiche PPL(A/H), LAPL(A/H), Segelflugzeug, Freiballon.
 

Teaser

Wenn Sie ein Privatflugzeug, Leichtluftfahrzeug, Segelflugzeug oder einen Freiballon führen wollen, müssen Sie vorher eine theoretische Prüfung ablegen.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Abnahme oder Wiederholung der theoretischen Prüfung wird gestellt.
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Es ist eine vorherige Anmeldung zur Theoretischen Prüfung mit dem Vordruck Empfehlung auf Abnahme der Theoretischen Prüfung über die ATO/DTO erforderlich. Die Anmeldung muss im Bereich Regierungspräsidium Darmstadt spätestens zwei Tage vor dem gewünschten Prüfungstermin vorliegen.
  • Falls die Gesamtprüfung auf zwei oder mehr Termine aufgeteilt werden soll, sind im Vordruck nur die Sachgebiete anzugeben, die am ersten Prüfungstag geschrieben werden sollen. Für den zweiten Termin ist dann eine weitere Anmeldung mittels des Vordrucks erforderlich. Bei Wiederholungsprüfungen (ein oder mehrere Sachgebiete nicht bestanden) reicht eine formlose Anmeldung seitens des Flugschülers per Mail. 
  • Die Kosten sind am Prüfungstag vor der Prüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bar oder mittels EC-Karte zu bezahlen. 
  • Die Prüfung wird durchgeführt. 
  • Die geprüfte Person bekommt direkt im Anschluss eine Bescheinigung über die bestandene oder (teilweise) nicht bestandene Prüfung. 
  • Die ganze Prüfung oder Teile davon können wiederholt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

Voraussetzungen

Abgeschlossene theoretische Ausbildung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anmeldung zur Ausbildung
  • Antrag
  • Kopie des gültigen Personalausweises/Reisepasses
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als zwei Jahre, ggf. mit Anlagen)
  • Bei Ausbildung zum Erwerb PPL(A/H), LAPL(A/H) oder Er-werb SPL mit TMG gültiger Nachweis der Zuverlässigkeit gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz
  • Bei Ausbildung zum Erwerb SPL/BPL - Führungszeugnis (Belegart O, nicht älter als zwei Jahre)
  • Kopie Sprechfunkzeugnis (sofern bereits vorhanden)

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Bemerkungen

Der Prüfling erhält eine Mailbestätigung zur Teilnahme an der Theoretischen Prüfung mit weiteren Informationen. Ohne unsere Mailbestätigung ist eine Teilnahme an der Theoretischen Prüfung nicht möglich. Daher ist es erforderlich, bei der Anmeldung zur Theoretischen Prüfung die Mailadresse des Bewerbers mit anzugeben. 

Sollte der Termin nicht eingehalten werden können, ist dieser spätestens einen Tag vor dem Prüfungstermin per E-Mail abzusagen. 

Zur Feststellung der Identität ist in allen Fällen ein gültiger Reisepass oder Personalausweis am Prüfungstag vorzulegen.

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

02.05.2023

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-3100
Faxnummer +49 611 327648701
Faxnummer +49 611 327642222
Faxnummer +49 611 327648702
Faxnummer +49 611 327642223
Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr



Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
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