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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Auskunft für die Überschuldungsstatistik geben

Leistungsbeschreibung

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die Themen Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen privater Haushalte mit dem Ziel, ein Bild der unterschiedlichen Lebensbedingungen in Deutschland zu zeichnen. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

In diesem Kontext erhebt das Statistische Bundesamt jährlich die Überschuldungsstatistik. Diese berichtet über die Situation von überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Personen in Deutschland. Sie fragt zum Beispiel nach Auslösern finanzieller Notlagen. Ziel der Erhebung ist, zu verstehen, wie Überschuldung von Privatpersonen vermieden beziehungsweise aufgelöst werden kann.

Das Statistische Bundesamt ist für diese Erhebung auf Daten von Schuldner- oder Insolvenzberatungsstellen angewiesen. Befragt werden Stellen in Deutschland, die in der Trägerschaft von Wohlfahrts- und Verbraucherverbänden sowie von Gemeindeverbänden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen oder die als gemeinnützig anerkannt oder als Verein eingetragen sind.

Die Übermittlung der anonymisierten Daten Ihrer Einrichtung für die Überschuldungsstatistik ist freiwillig. Bevor Sie die Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln, benötigen Sie das Einverständnis der Ratsuchenden, die in den statistischen Daten abgebildet sind.

Die Datenübermittlung funktioniert über eine Software mit Schnittstelle, die die Daten automatisiert aus Ihren Softwaresystemen gewinnt und an das Statistische Bundesamt übermittelt.

Teaser

Sie werden vom Statistischen Bundesamt gebeten, Daten für die Überschuldungsstatistik zur Verfügung zu stellen? Die Daten können Sie online übermitteln.

Verfahrensablauf

Wenn das Bundesamt für Statistik bei Ihnen Daten für die Überschuldungstatistik anfragt, können Sie diese über das Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.CORE übermitteln. Eine Software mit Schnittstelle zur amtlichen Statistik übermittelt die relevanten Daten aus Ihren Softwaresystemen direkt und automatisiert an das Statistische Bundesamt.

  • Sie haben noch keine Beratungsstellen-Nummer (ID-Nummer)? Dann betragen Sie Sie diese per E-Mail beim Statistischen Bundesamt.
  • Für die Datenübermittlung: Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um eSTATISTIK.CORE zu nutzen.
    • Sie haben sich noch nicht registriert? Dann müssen Sie dies zuerst machen. Gehen Sie zum Online-Registrierungsformular auf der Webseite und füllen Sie dieses aus. In wenigen Tagen werden Ihnen eine Kennung und ein Passwort per Post zugestellt.
  • Wenn Ihre Daten im Format DatML/RAW vorliegen, läuft die Datengewinnung und Datenübermittlung automatisiert ab. Die Software mit Schnittstelle zur amtlichen Statistik wählt die benötigten Daten aus Ihrer Datenbank automatisiert aus.
    • Wenn Ihre Daten nicht im Format DatML/RAW vorliegen, können Sie eine CSV-Datei in eSTATISTIK.CORE importieren und dort eine datML/RAW-Datei erzeugen.
  • Die Daten werden nach der Auswahl automatisch verschlüsselt an das Statistische Bundesamt übermittelt.
  • Sie erhalten eine Meldung über die erfolgreiche Datenübermittlung in Ihrem Postfach auf eSTATISTIK.CORE.

Voraussetzungen

Für die Übermittlung von personenbezogenen Daten der Ratsuchenden müssen Sie eine Zustimmung selbiger zur Datenübermittlung einholen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Welche Fristen muss ich beachten?

hre Daten müssen spätestens bis zum 15. Februar des auf das Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr an das Statistische Bundesamt übermittelt werden.

Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

12.08.2022
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