Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Einhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Termin vereinbaren Online-Dienste
info
Dienstleistungen A-Z

Hauptbereich

Namensänderung

Leistungsbeschreibung

Ihr Familienname und Ihr Vorname kann geändert werden. Sie müssen für die Änderung einen wichtigen Grund haben. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.

Teaser

Sie möchten Ihren Vornamen und Familiennamen ändern lassen? Wenn Sie einen wichtigen Grund dafür haben, dann können Sie einen Antrag stellen.

Verfahrensablauf

Die Änderung Ihres Vor- oder Familiennamens müssen Sie schriftlich bei der Namensänderungsbehörde beantragen. In Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern ist der Magistrat zuständig; im Übrigen ist der Kreisausschuss zuständig.

  • Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
  • Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
  • Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
    • die Meldebehörde,
    • das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
    • das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
  • Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Kreiszuständigkeit bei Anträgen auf Änderung von Familiennamen.
Bei Anträgen auf Änderung von Vornamen von Einwohnern von kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit weniger als 7500 Einwohnern ist der Kreis zuständig (Absteinach, Einhausen, Gorxheimertal, Grasellenbach, Groß-Rohrheim, Hirschhorn, Lautertal, Lindenfels, Neckarsteinach, Zwingenberg). Bei Einwohnern von Städten und Gemeinden mit mehr als 7500 Einwohnern ist die Stadt/ Gemeindeverwaltung in diesen Fällen zuständig.

Voraussetzungen

  • Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis nach § 28 Bundeszentralregistergesetz,
  • der Nachweis über das Ergebnis der Anhörung durch das Familien- oder Betreuungsgericht, wenn der Antrag durch einen Vormund oder Betreuer gestellt wird,
  • das Ergebnis der Anhörung durch das Familiengericht, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat.
  • Eine Erklärung, ob, wo und mit welchem Ergebnis bereits einmal ein Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt wurde.

Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall. Der Gebührenrahmen beträgt 28 bis 1.680 Euro. Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

Gebühr: 28,00 EUR - 1.680,00 EUR

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

31.05.2023

Zuständige Stellen

Standesamt

Anschrift Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer 06251 9602-200
Faxnummer 06251 9602-270
Öffnungszeiten:

  • Montag: 08 bis 12 Uhr

  • Dienstag: 08 bis 12 Uhr

  • Mittwoch: Nur nach Vereinbarung

  • Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr

  • Freitag: 08 bis 12 Uhr

Bemerkung:

Online Urkunden beantragen:

Geburtsurkunden
Eheurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kreisverwaltung Bergstraße - Sachgebiet 2 Asylrecht, Standesamtsaufsicht, Visum

Anschrift Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Anschrift Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:
Mo: 08:00 - 11:30
Di: 08:00 - 11:30
Do: 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00
Fr: 08:00 - 11:30

Vorsprache nur nach Vereinbarung

Kreisverwaltung Bergstraße - Asylrecht

Anschrift Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

zum Seitenanfang