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Schweißhundegespanne für jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifende Nachsuchen anerkennen lassen

Leistungsbeschreibung

Schweißhundegespanne, die gewisse Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen, sind nach deren behördlicher Anerkennung dazu befähigt, jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifen Nachsuchen zu dürfen.

Der Antrag auf Anerkennung ist bei der oberen Jagdbehörde zu stellen.

Die obere Jagdbehörde veröffentlicht eine Liste mit den anerkannten Schweißhundegespannen

Teaser

Wenn Sie sich und Ihren Hund als Nachsuchengespann zu jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifendem Nachsuchen auf Schalenwild anerkennen lassen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Verfahrensablauf

  • Ein Antrag auf Anerkennung wird bei der Oberen Jagdbehörde gestellt. 
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft 
  • Gespann wird anerkannt oder der Antrag wird abgelehnt.
  • Jedes anerkannte Gespann bekommt eine Urkunde. Diese wird postalisch übermittelt.
  • Die veröffentlichte Liste mit den anerkannten Gespannen wird aktualisiert
  • Ein Jagdhund oder ein ganzes Gespann kann per Ände-rungsmitteilung abgemeldet werden. Die öffentliche Liste wird entsprechend aktualisiert.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel

Voraussetzungen

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Nachweis eines gültigen Jagdscheines 
  • Nachweis über die Brauchbarkeit des Hundes für die Nachsuche auf Schalenwild (bestandene Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung mit mindestens den Leistungsanforderungen gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Jagdhunde in Hessen (BPO-Hessen))
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher oder elektronischer formloser Antrag
  • Kopie des gültigen Jagdscheins (Gültigkeit, Jagdschein-Nr. und ausstellende Behörde sind erkennbar)
  • Unterschriebene Einwilligung nach DSGVO
  • Kopie der Ahnentafel des Schweißhundes (sämtliche Seiten)
  • Kopie des Prüfungszeugnisses über eine bestandene Verbands-Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung 
  • ggf. Lautnachweis (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar) ggf. Nachweis über die Schussfestigkeit (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar)
     

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

02.02.2023
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