Hauptbereich
Datenschutz
Leistungsbeschreibung
Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine usw.
Rechtsgrundlage
Für öffentliche Stellen in Hessen gilt das Hessische Datenschutzgesetz (HDSG).
Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung bei den nicht öffentlichen Stellen richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie auch im Internetangebot des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dem die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
Zuständige Ansprechpartner
Herr Matthias Würsching
- Adresse:
-
Marktplatz 564683 Einhausen
- Abteilung:
- Gemeindekasse
- Raum:
- 2.1
- Tel.:
- +49 6251 9602-102
- Fax:
- +49 6251 9602-170
- E-Mail:
- E-Mail schreiben
- Internetadresse:
- Weiter zur Homepage
Zuständige Stellen
Finanz- und Steuerabteilung, Gemeindekasse
- Öffnungszeiten:
-
Montag: 08 bis 12 Uhr
Dienstag: 08 bis 12 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 08 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr
Freitag: 08 bis 12 Uhr
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja