Rathaus Aktuell: Gemeinde Einhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Termin vereinbaren Online-Dienste
info
Rathaus Aktuell

Hauptbereich

Ausgezeichnet – Bürgermeister gratuliert zu herausragender Leistung!

Autor: René Röver
Artikel vom 05.07.2022

„Dank der herausragenden Bewertung unserer Kunden dürfen wir uns nun zum Kreis der TOP-CONSULTANT-Siegelträger zählen und gehören damit zu den besten Mittelstandsberatern Deutschlands“, berichtet Dr. Christoph Metz – Inhaber der Einhäuser Unternehmensberatung METZTEC und erwähnt zudem, dass die Begegnung mit Herrn Wulff, Bundespräsident a. D. und Mentor von TOP CONSULTANT, ein ganz besonderer Moment war.

Was bedeutet die Top Consultant Auszeichnung?

Das Qualitätssiegel wird für exzellente Leistungen in der deutschen Mittelstandsberatung jährlich verliehen. Bei der Auswahl der Top-Consultants gelten sehr hohe Qualitätsstandards, die von der wissenschaftlichen Leitung, Prof. Dr. Dietmar Fink, definiert werden. Auf Basis des unabhängigen und objektiven Urteils der Kunden werden dabei die Professionalität, Kundenzufriedenheit und Performance der Beratungsdienstleistungen gründlich hinterfragt. Die Ergebnisse werden dann auf einer wissenschaftlich fundierten Systematik zusammengeführt und in Folge bewertet. Auf der Basis dieser wissenschaftlich fundierten, unabhängigen Bewertung hat es die Firma METZTEC in den elitären Kreis der besten Berater geschafft und wurden auf dem Beratungsfeld „Organisationsentwicklung“ als TOP CONSULTANT ausgezeichnet.

Bürgermeister gratuliert zur Auszeichnung!

Helmut Glanzner empfing Christoph Metz diese Woche im Rathaus, um ihm zu der tollen Leistung und der Auszeichnung zum Top-Consultant zu gratulieren. „Es ist toll, dass wir als Einhausen für Unternehmen wie METZTEC ein attraktiver Standort sind und bleiben. Es macht uns stolz, solch prämierte Firmen hier in unserer Gemeinde zu haben und ich wünsche Herrn Dr. Christoph Metz weiterhin viel Erfolg“, freut sich Bürgermeister Helmut Glanzner. Im Anschluss an ein gemeinsames Foto wurde Herrn Dr. Metz noch ein kleines Dankeschön im Namen der Gemeinde und des Rathauses überreicht. 

Weitere Informationen zur Firma METZTEC und der Verleihung zum TOP CONSULTANT erfahren Sie auf www.metztec-management.de.

zum Seitenanfang