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Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Leistungsbeschreibung
Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert
- biometrische Merkmale (Foto, ab 6 Jahren 2 Fingerabdrücke),
- Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
- persönliche Daten.
Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
- Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Verfahrensablauf
Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen: Ausländerbehörden bei den Landräten und Oberbürgermeistern
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Die Abholung des eAT ist im Ausländer- und Migrationsamt des Kreises Bergstraße in Zimmer 11 möglich:
Der eAT kann derzeit nur mit Termin während den Öffnungszeiten abgeholt werden
Bitte beachten Sie die Informationen auf dem Abholschein, der Ihnen bei der Beantragung des eAT ausgehändigt wurde
Für die Abholung sind mitzubringen:
Abholschein
ggf. Pinbrief
gültiger Nationalpass
bei einem Übertrag auch den ungültigen Nationalpass
Falls eine persönliche Abholung nicht möglich ist, ist unbedingt die dem Abholschein beigefügte Vollmachtserklärung vollständig ausgefüllt mitzubringen.
Voraussetzungen
Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass oder Passersatzpapiere
- ein Biometrisches Lichtbild
weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind.
Erkundigen Sie sich zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung: 100,00 €
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro
Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro
Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro
Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 €
Bearbeitungsdauer
Mit 4 - 6 Wochen Bearbeitungszeit ist zu rechnen
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12.04.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 610)
- Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 22.07.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 1530)
- § 105b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des RL-Umsetzungsgesetzes (Gültigkeit bestehender Aufenthaltstitel)
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Hinweise zum genauen Verfahrensablauf im Ausländer- und Migrationsamt des Kreises Bergstraße bezüglich der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).