Hauptbereich
Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Krankenhilfe
Leistungsbeschreibung
Bei behandlungsbedürftigen Krankheiten kann die Kriegsopferfürsorge in Ausnahmefällen ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Heil- und Krankenbehandlung nach § 10 ff des BVG Kosten für die Ärztliche oder medizinische Behandlung übernehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Erziehungsbeihilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
Zuständige Stellen
Landeswohlfahrtsverband Hessen Kriegsopferfürsorge Regionalverwaltung Darmstadt
- Öffnungszeiten:
-
Telefonzentrale:
montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr,
freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
- Parken:
-
Behindertenparkplatz: ja
Anzahl: 1 Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja