Hauptbereich
Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
Leistungsbeschreibung
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn
- die Zulassungsbehörde das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und
- die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Das Gleiche gilt für die Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und Entstempelung der Kennzeichen.
Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) ist mitzuführen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach).
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Nummernschild
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Formulare
Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde:
-
Kfz-Zulassungsantrag, Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat
Link zum Formular