info
Dienstleistungen A-Z
Hauptbereich
Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Zuständige Stellen
Haupt- und Ordnungsamt
Anschrift
Marktplatz
5
64683 Einhausen
Telefonnummer
+49 6251 9602-220
Faxnummer
+49 6251 9602-270
- Öffnungszeiten:
-
Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja