Hauptbereich
Eintrag von weiteren Klassen- und Musterberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) beziehungsweise deren Erneuerung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Bürger können den Eintrag von weiteren Klassen- und Mus-terberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) bezie-hungsweise deren Erneuerung beantragen.
Teaser
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Pilotenlizenz um Klassen- und Musterberechtigungen erweitern sowie diese erneuern.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag ein.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
- Sie erhalten die alte Lizenz zurück.
- Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
- Bestandene Befähigungsüberprüfung
- Erfolgreich absolvierte Auffrischungsschulung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag
- Prüfungsprotokoll der durchgeführten Befähigungsüberprüfung
- Nachweis der ATO / DTO bzw. des Lehrberechtigten über eine durchgeführte Auffrischungsschulung
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
Herausgebende Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Öffnungszeiten:
-
Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR: 2, 3, 6, 7, 8, 9