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Dienstleistungen A-Z
Hauptbereich
Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.
An wen muss ich mich wenden?
An die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Zuständige Stellen
Kreisverwaltung Bergstraße - Naturschutz
Anschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
- Öffnungszeiten:
-
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.
- Aufzug vorhanden:
- Ja