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Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen
Leistungsbeschreibung
Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sog. "US-Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Alle Unterlagen, die für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlich sind. Siehe Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge
Für den Fall, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beantragt wird, ist die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigennotwendig, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 Prozent des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar.
Was sollte ich noch wissen?
Für den Fall, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, ist das Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorzuführen.
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Das Fahrzeug ist vor Erstellung eines entsprechenden Gutachtens bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Über die Zuteilung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens (255/230x130mm) entscheidet die Zulassungsbehörde nach Vorlage eines entsprechenden Kennzeichen-Gutachtens, das von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienst erstellt wurde. Das Fahrzeug ist vor Erstellung eines entsprechenden Gutachtens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. Auf Antrag erteilt die Zulassungsbehörde eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung für die Zuteilung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde
- Öffnungszeiten:
-
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 UhrKeine terminfreien Serviceleistungen dienstags von 12.00-12.45 Uhr und donnerstags
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Formulare
Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde:
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Kfz-Antrag Ausnahmegenehmigung für verkleinertes Kennzeichen
Link zum Formular -
Kfz-Zulassungsantrag, Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat
Link zum Formular