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Hauptbereich
Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie möchten in Deutschland tätig sein als
- Ärztin oder Arzt,
- Zahnärztin oder Zahnarzt,
- Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut beziehungsweise
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut?
Dazu benötigen Sie nach entsprechender Ausbildung eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Approbation sind:
- Sie haben eine in der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum abgeschlossene deutsche oder gleichwertige ausländische Ausbildung oder weisen einen gleichwertigen Kenntnisstand nach.
- Sie sind zur Ausübung des gewünschten Berufs
- würdig,
- zuverlässig und
- in gesundheitlicher Hinsicht geeignet
- und verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen und Dokumente Sie zur Approbation vorlegen müssen, finden Sie in den Antragsformularen.
Welche Gebühren fallen an?
Zwischen 150,00 Euro - 500,00 Euro für die Approbation und zwischen 80,00 Euro - 300,00 Euro für eine Berufserlaubnis.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.
Rechtsgrundlage
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Landesprüfungs - und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Fachlich freigegeben am
05.04.2013