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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Ausbildungsförderung Rückzahlung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie studieren, erhalten Sie Ihr BAföG grundsätzlich nur zur Hälfte als Zuschuss. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gezahlt, das Sie zurückzahlen müssen. Die Aufforderung vom Bundesverwaltungsamt dafür bekommen Sie etwa 4,5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit.

Egal wie hoch Ihr BAföG-Darlehen ist, Sie müssen höchstens EUR 10.000 zurückzahlen. Für diejenigen, die erstmals ab dem 01.08.2019 oder später BAföG-Förderung erhalten haben, müssen maximal 77 Monatsraten zu jeweils EUR 130,00 zurückgezahlt werden (insgesamt also höchstens EUR 10.010; einkommensabhängig auf Antrag herabgesetzte Rückzahlungsraten zählen dabei als volle Monatsraten, der Tilgungsgesamtbetrag kann dann also auch niedriger sein, selbst wenn insgesamt mehr als EUR 10.010 als Darlehen ausgezahlt wurden).  

Wenn Sie vor Beginn der Rückzahlungsfrist mindestens EUR 500,00 zahlen wollen, können Sie einen Nachlass erhalten und müssen weniger zurückzahlen. Den größtmöglichen Nachlass erhalten Sie, wenn Sie die volle Summe auf einen Schlag vor Beginn der Rückzahlungsfrist bezahlen. 

Sie müssen auf das BAföG-Darlehen grundsätzlich keine Zinsen zahlen und haben für die Rückzahlung bis zu 20 Jahre Zeit.

  • Die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate beträgt EUR 130.

Die Raten werden alle 3 Monate in Höhe von EUR 390 gezahlt. Bei geringem Einkommen können Sie einen Aufschub von der Rückzahlungspflicht Ihres BAföG-Darlehens oder die Zahlung niedrigerer Raten beantragen („einkommensabhängige Rückzahlung“). Wenn Sie eine Rate über 45 Tagen zu spät zahlen, fallen Mahngebühren und Zinsen an.  

Nach Ablauf des Rückzahlungszeitraumes von 20 Jahren prüft das Bundesverwaltungsamt automatisch, ob Ihnen die restliche Darlehensschuld erlassen werden kann. Sie können von der Restschuld befreit werden, wenn Sie 

  • erstmalig ab dem 01.08.2019 BAföG-Förderung mit Darlehensanteil erhalten haben,
  • finanziell nicht in der Lage waren, das BAföG-Darlehen vollständig zurückzuzahlen und 
  • im gesamten Rückzahlungszeitraum Ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nachgekommen sind.

Teaser

Wenn Sie während Ihres Studiums BAföG-Unterstützung bekommen haben, müssen Sie den Darlehensanteil zurückzahlen.

Verfahrensablauf

Ihr BAföG-Darlehen können Sie schriftlich oder per Onlineverfahren zurückzahlen: 

Schriftliches Verfahren: 

  • Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit Ihres ersten mit BAföG geförderten Studiums bekommen Sie vom Bundesverwaltungsamt einen Brief, den sogenannten „Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid“.
  • Der Brief informiert Sie darüber, in welcher Höhe, wann und wie genau Sie das BAföG zurückzahlen müssen.
  • Er enthält auch ein Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung des BAföG-Darlehens und informiert über den höchstmöglichsten Nachlass, den Sie erhalten können.
  • Bitte füllen Sie dann den Vordruck für die Einzugsermächtigung aus und senden Sie diesen an das Bundesverwaltungsamt zurück. Die Raten werden dann alle 3 Monate über ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto eingezogen. 
  • Wenn Sie einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage überschritten haben, fallen Zinsen an. Ab diesem Zeitpunkt werden jährlich 6 Prozent Zinsen auf Ihre Restschuld erhoben. Diese Zinsen gelten bis zur vollständigen Tilgung des ausstehenden Betrages.
  • Bitte denken Sie daran, Änderungen Ihres Namens oder Änderungen Ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Sie vermeiden damit Kosten für die Ermittlung Ihrer Anschrift (EUR 25).

Onlineverfahren: 

  • Gehen Sie auf das BAföG-Online Portal des Bundesverwaltungsamtes und registrieren Sie sich dort. 
  • Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
  • Nachdem die Registrierung erfolgreich war, können Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Kennwort anmelden. Im Portal finden Sie alle wesentlichen Formulare, die die Rückzahlung Ihres BAföG-Darlehens betreffen.
  • Wenn Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden, stehen Ihnen mehr Funktionen zur Verfügung.

Sie können zum Beispiel Ihre aktuell bestehende Darlehensrestschuld sowie Ihren aktuellen Zahlungsplan einsehen.

Voraussetzungen

  • Sie haben während Ihres Studiums BAföG mit Darlehensanteil bekommen
  • Sie haben nicht ausschließlich ein verzinsliches BAföG-Bankdarlehen erhalten, wie es bis zum 31.07.2019 zum Beispiel für die Studienabschlusshilfe gewährt wurde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Zahlungseingang auf dem Konto bei der Bundeskasse Halle: 

  • spätestens 15 Tage nach Zahlungstermin, um Mahnkosten zu verhindern

Hinweis: Ist Ihre Einzahlung nach 45 Tagen noch nicht auf dem Konto bei der Bundeskasse Halle eingegangen, müssen Sie Verspätungszinsen bezahlen.

Bearbeitungsdauer

entfällt

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch gegen die festgestellte Höhe der Darlehensschuld oder gegen die festgesetzte Förderungshöchstdauer beim Bundesverwaltungsamt in Köln einlegen. Der Widerspruch muss von Ihnen begründet werden, das heißt Angaben enthalten, warum Sie mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsamt nicht einverstanden sind.

Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Fachlich freigegeben am

07.01.2022
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