Hauptbereich
Fischerprüfung
Leistungsbeschreibung
Für das Lösen des ersten Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.
Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:
- Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
- beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören und im Besitz eines ausländischen Fischereischeines sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (dreißigstündig), der eine mindestens acht Zeitstunden umfassende praktische Unterweisung in den Gebrauch der Fanggeräte sowie eine Einweisung in das tierschutzgerechte Töten von Fischen beinhaltet hat (Original). Bitte nutzen Sie hierfür den Vordruck Bescheinigung Vorbereitungslehrgang Fischerprüfung Hessen (Stand 08.12.2021).pdf
- Nachweis über die bezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von 40,00 €.
- Amtliches Führungszeugnis der Belegart „Null” (nicht älter als 3 Monate (entfällt bei Personen unter 14 Jahren)).
- Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (bei Personen unter 18 Jahren).
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
40,00 €
Kontodaten für die Überweisung der Fischerprüfungsgebühr
Kontoinhaber: Kreiskasse Bergstraße, 64646 Heppenheim
Verwendungszweck: II-11/1-OGe Fischerprüfung 20xx, Ihr Vor- und Nachname
Sparkasse Starkenburg | IBAN: DE31 5095 1469 0000 0301 66 | BIC: HELADEF1HEP |
Sparkasse Bensheim | IBAN: DE46 5095 0068 0001 0258 65 | BIC: HELADEF1BEN |
Volksbank Darmstadt - Südhessen eG | IBAN: DE16 5089 0000 0010 1109 04 | BIC: GENODEF1VBD |
Sparkasse Worms-Alzey-Ried | IBAN: DE32 5535 0010 0003 1600 09 | BIC: MALADE51WOR |
Postbank Frankfurt | IBAN: DE94 5001 0060 0006 9496 06 | BIC: PBNKDEFFXXX |
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Die vollständigen Anmeldungsunterlagen zur Fischerprüfung müssen jeweils mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung vorliegen.
Zuständige Stellen
Kreisverwaltung Bergstraße - Ordnungs- und Gewerbewesen
- Öffnungszeiten:
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Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhrzusätzliche Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten
Formulare
Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Ordnungs- und Gewerbewesen:
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Bescheinigung Vorbereitungslehrgang Fischerprüfung Hessen
Link zum Formular -
Fischerprüfung, Antrag
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