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Beratung von Unternehmen bei der Auswahl von Methoden und Instrumenten zur Erhebung psychischer Belastungen bei der Arbeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

Leistungsbeschreibung

Der Arbeitgeber hat im Rahmen des als Regelkreis angelegten Prozesses der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) die Prozessschritte der Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen durchzuführen.

Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gibt es ein breites Spektrum an Methoden und Verfahren, die verschiedenen betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnissen Rechnung tragen. So eignet sich beispielsweise bei kleinen Gruppen/Betrieben oder bei Sprachbarrieren eher der Einsatz von Gruppeninterviews (moderierte Analyseworkshops), persönlichen Gesprächen oder Beobachtungen/Beobachtungsinterviews anstelle von standarisierten schriftlichen Mitarbeiterbefragungen.

Neben Mitarbeiteranzahl und Sprachverständnis sind aber auch folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Detaillierungsgrad (Grob-Feinanalyse)

  • Erfassung relevanter psychischer Belastungsfaktoren für den ausgewählten Tätigkeitsbereich

  • Angemessenheit (Aufwand vs. Nutzen und Fortführung)

  • Branchenlösungen vs. branchenübergreifenden Verfahren

  • Bewährung von Instrumenten und Gütekriterien

  • Anonymität und Vertraulichkeit

  • Analyse der Belastungen durch eine Analyse der Ressourcen erweitern!?

  • Möglichkeiten der Beurteilung ermittelter Belastungen

Das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung berät Sie hessenweit zu Fragen der Methoden- und Instrumentenauswahl für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Die Beratung erfolgt im Rahmen von Gesprächen, schließt aber auch Impulsreferate und Vorträge in Unternehmen mit ein. Das hessenweit tätige Kompetenzteam ist im Regierungspräsidium Gießen angesiedelt.

Verfahrensablauf

Die Kontaktaufnahme erfolgt durch das Unternehmen oder die Arbeitsschutzbehörde (mündlich/telefonisch, schriftlich)

An wen muss ich mich wenden?

Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung

Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 25.2

Claudia Flake

Voraussetzungen

Die Leistung können alle Unternehmen mit Sitz in Hessen in Anspruch nehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung im Rahmen der behördlichen Überwachungsaufgabe ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

Arbeitsschutzgesetz

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