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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
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Digitales Rathaus

Erläuterungen

Ermittlung des Straßenbeitrags

Straßenbeitragssatzungen müssen Verteilungsregelungen vorsehen, die das unterschiedliche Maß und die unterschiedliche Art der baulichen und sonstigen Nutzung eines beitragspflichtigen Grundstücks berücksichtigen. Die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes erfolgt daher nach der Veranlagungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachen der (amtlichen) Grundstücksfläche mit dem sogenannten Nutzungsfaktor.

Der Nutzungsfaktor bestimmt sich in der Regel nach der Zahl der im Bebauungsplan festgesetzten Vollgeschosse. Sieht ein Bebauungsplan beispielsweise eine zweigeschossige Bebaubarkeit vor, gebaut wurde aber nur ein Vollgeschoss, sind trotzdem zwei Vollgeschosse zur Berechnung heranzuziehen.

Gibt es für das Grundstück kein Bebauungsplan (unbeplanter Innenbereich), so wird zur Bestimmung des Nutzungsfaktors die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse herangezogen.

Der Nutzungsfaktor beträgt:

  • bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0;
  • bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25;
  • bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5;
  • bei viergeschossiger Bebaubarkeit 1,75.

Für Grundstücke, die nicht mit einem Wohn- oder gewerblich genutzten Gebäude bebaut worden sind oder bebaut werden können, werden in der Satzung (PDF-Dokument, 620,41 KB, 30.12.2019) andere Nutzungsfaktoren definiert.

Auch für zahlreiche Sonderfälle werden in der Satzung (PDF-Dokument, 620,41 KB, 30.12.2019) geeignete Regelungen getroffen - zum Beispiel für viele „lange, schmale“ Grundstücke, die nur über eine kurze Abschnittslänge an eine öffentliche Straße angrenzen, jedoch eine sehr große Grundstückstiefe aufweisen, und wo der überwiegende Teil des Grundstückes als Garten genutzt wird (Tiefenbegrenzung).

Bei gewerblich genutzten Grundstücken wird von einer höheren Frequentierung der Verkehrsflächen ausgegangen. In Gewerbegebieten werden die ermittelten Veranlagungsflächen daher grundsätzlich um 20% (Artzuschlag) erhöht. Für andere gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke gilt bei überwiegend gewerblicher Nutzung ein Artzuschlag von 10%, bei ausschließlich gewerblicher Nutzung ein Artzuschlag von 20%.

Für die Berechnung des Straßenbeitrags ist weiterhin ein Beitragssatz erforderlich. Dieser ergibt sich aus den Gesamtkosten einer Straßenbaumaßnahme, abzüglich 30 % Gemeindeanteil, dividiert durch die Summe aller beitragspflichtigen Veranlagungsflächen.

Die Berechnung des individuellen Straßenbeitrags erfolgt letztendlich nach folgender Formel:

Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor x Artzuschlag x Beitragssatz

Überprüfung der Veranlagungsfläche

Um die Veranlagungsfläche jedes einzelnen Grundstücks zu ermitteln, wurde eine Vorausbewertung auf Basis amtlicher Daten und einer ergänzenden Ortsbegehung durchgeführt.

Da es aufgrund der Vielzahl erfasster Datensätze Abweichungen zu den ermittelten Werten oder Fehleinschätzungen geben kann, haben alle Grundstückseigentümer bereits im August 2020 ein Infoschreiben erhalten mit der Bitte, die Angaben im jeweiligen Erhebungsbogen zu prüfen und alle Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen in den jeweils beigefügten Rückmeldebogen einzutragen. Sämtliche Rückmeldungen wurden inzwischen von Seiten der Verwaltung überprüft und soweit erforderlich in den Datenbestand übernommen.

Weitere Informationen

Sollte weiterer Erklärungsbedarf bestehen, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau- und Grundstücksabteilung wenden:

E-Mail schreiben

Weiterhin bieten wir Ihnen 

  • dienstags zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie
  • donnerstags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr

unter der Rufnummer Telefonnummer: 06251 9602-400 eine Telefonsprechstunde an.

Sofern Sie den Bedarf sehen, für ein persönliches Gespräch bei uns vorbeizukommen, bitten wir, vorab per Mail oder unter der o. g. Rufnummer einen Termin zu vereinbaren.

Bitte benennen Sie bei der Terminvereinbarung neben Ihrem Namen auch das Grundstück, so dass wir die Unterlagen für Ihr Objekt vor dem Gespräch bereits vorbereiten können.

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