Beitragssätze
Beitragssatz 2023
Mit dem Bauprogramm 2019 wurde beschlossen, die Falltorstraße grundhaft, das heißt vollständig in Ober- und Unterbau zu erneuern. Mit den vorbereitenden Planungen für diese Baumaßnahme wurde im November 2021 begonnen. Im Beitragsjahr 2022 waren zunächst ausschließlich Ausgaben für Planungsleistungen und Voruntersuchungen angefallen.
Im Frühjahr 2023 wurden nun die eigentlichen Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben. Mit den Bauarbeiten, die neben dem Straßenbau an sich auch die Erneuerung der Trinkwasserleitungen, Kabelarbeiten und die Erweiterung der Straßenbeleuchtung um zwei weitere Leuchten einschl. Umstellung auf LED umfassen, wurde noch vor den Sommerferien 2023 begonnen.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte im vorgegebenen Zeitplan. Die förmliche Abnahme der Straßenbauarbeiten fand am 2. November 2023 statt. Die Maßnahme wurde im Dezember 2023 schlussgerechnet.
70 % der im Jahr 2023 verausgabten Kosten für die grundhafte Erneuerung der Falltorstraße werden als wiederkehrende Straßenbeiträge auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Für das Jahr 2023 ergibt sich ein Beitragssatz von
- 0,207 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche.
Dieser Beitragssatz wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2023 in einer gesonderten Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2023 (PDF-Dokument, 196,30 KB, 14.02.2024) festgelegt.
Die Abrechnung der wiederkehrenden Straßenbeiträge für das Jahr 2023 soll aufgrund der verhältnismäßig geringen Beträge – wie bereits für die Jahre 2019 und 2020 bei der Maßnahme Kettelerstraße – im Zusammenhang mit den noch ausstehenden, verhältnismäßig geringen Beträgen für 2022 erfolgen. Der Beitragssatz muss allerdings separat für jedes Abrechnungsjahr beschlossen und auch auf den Bescheiden gesondert ausgewiesen werden.
Beitragssatz 2022
Mit dem Bauprogramm 2019 wurde neben der grundhaften Erneuerung der Kettelerstraße auch die Erneuerung der Falltorstraße beschlossen. Mit den vorbereitenden Planungen für die Baumaßnahme Falltorstraße wurde im November 2021 begonnen. Bislang fallen damit ausschließlich Ausgaben für Planungsleistungen und Voruntersuchungen an.
70 % der im Jahr 2022 verausgabten Kosten werden als wiederkehrende Straßenbeiträge auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Für das Jahr 2022 ergibt sich ein Beitragssatz von
- 0,0124 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche.
Dieser Beitragssatz wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2022 in einer gesonderten Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2022 (PDF-Dokument, 195,86 KB, 22.12.2022) festgelegt.
Die Abrechnung der wiederkehrenden Straßenbeiträge für das Jahr 2022 soll aufgrund der verhältnismäßig geringen Beträge – wie bereits für die Jahre 2019 und 2020 bei der Maßnahme Kettelerstraße – erst im Zusammenhang mit den Beiträgen für 2023 erfolgen. Der Beitragssatz wird dann auch auf den Bescheiden gesondert ausgewiesen werden.
Beitragssatz 2021
Auch für das Jahr 2021 werden wiederkehrende Straßenbeiträge für die grundhafte Erneuerung der Kettelerstraße erhoben.
Nach dem Jahreswechsel 2020/2021 wurden die Unterbau- und Pflasterarbeiten in der Stichstraße zwischen Kirchgartenstraße und Johann-Sebastian-Bach-Straße fortgesetzt sowie die Bepflanzungen in den Grüninseln entlang der Kettelerstraße und die abschließende Beschilderung vorgenommen. Die Maßnahme wurde im 2. Quartal 2021 fertiggestellt. Die Schlussrechnungen wurden inzwischen vollständig geprüft und beglichen.
70 % der im Jahr 2021 angefallenen Kosten werden als wiederkehrende Straßenbeiträge auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Für das Jahr 2021 ergibt sich ein Beitragssatz von
- 0,114 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche.
Dieser Beitragssatz wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2021 in einer gesonderten Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2021 (PDF-Datei) festgelegt.
Der Beitragssatz 2021 sinkt damit auf ca. 62 % des Beitragssatzes für 2020. Gebührenbescheide für das Jahr 2021 werden voraussichtlich im 2. Quartal 2022 an alle Grundstückseigentümer versandt.
Noch im Jahr 2021 wurden die Planungen zur grundhaften Erneuerung der Falltorstraße aufgenommen. Kosten hierfür werden allerdings im laufenden Jahr nicht mehr anfallen, sondern frühestens in 2022.
Beitragssatz 2020
Für das Jahr 2020 werden wiederkehrende Straßenbeiträge ebenfalls für die grundhafte Erneuerung der Kettelerstraße erhoben.
Nach Abschluss der Planungen und Ausschreibung der Bauleistungen wurde im Frühjahr 2020 mit den eigentlichen Baumaßnahmen für die grundhafte Erneuerung der Kettelerstraße begonnen. Noch vor Weihnachten 2020 konnte für die Kettelerstraße im Abschnitt zwischen Mathildenstraße und Kirchgartenstraße wieder eine Befahrbarkeit zumindest für die Anlieger hergestellt werden.
70 % der im Jahr 2020 angefallenen Kosten für diese Baumaßnahme können als wiederkehrende Straßenbeiträge auf die Grundstücksweigentümer umgelegt werden. Hiernach ergibt sich für das Jahr 2020 ein Beitragssatz von
- 0,19 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche.
Dieser Beitragssatz wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2020 in einer gesonderten Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2020 (PDF-Dokument, 195,94 KB, 23.12.2020) festgelegt.
Der für das Jahr 2020 jeweils zu zahlende Straßenbeitrag ergibt sich dann wiederum aus der mit dem Infoschreiben vom August 2020 mitgeteilten Veranlagungsfläche multipliziert mit dem oben genannten Beitragssatz.
Gemeinsame Gebührenbescheide für die Jahre 2019 und 2020 werden Anfang Oktober 2021 an alle Grundstückseigentümer versandt.
Beitragssatz 2019
Für das Beitragsjahr 2019 werden erstmals wiederkehrende Straßenbeiträge erhoben.
Diese Beiträge fallen für die grundhafte Erneuerung der Kettelerstraße an. Mit den Vorbereitungen für diese Baumaßnahme wurde in 2019 bereits begonnen. In dem genannten Jahr sind jedoch ausschließlich Ausgaben für Planungsleistungen und Voruntersuchungen entstanden.
Gemäß der seit 01.03.2018 rechtskräftigen Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (PDF-Dokument, 620,41 KB, 30.12.2019) können 70 % dieser Kosten als umlagefähiger Aufwand auf die erschlossenen Grundstücke im Gemeindegebiet nach der Veranlagungsfläche verteilt werden. Nach damaligem Bearbeitungsstand betrug die gesamte Veranlagungsfläche im Gemeindegebiet rund 1.273.500 m². Auf Basis der in 2019 angefallenen Kosten ergibt sich daraus ein Beitragssatz von
- 0,029 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche.
Dieser Beitragssatz wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2019 in einer gesonderten Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2019 (PDF-Dokument, 198,91 KB, 23.12.2020) festgelegt.
Der von den einzenen Grundstückseigentümern für das Jahr 2019 jeweils zu zahlende Straßenbeitrag ergibt sich dann aus der mit dem Infoschreiben vom August 2020 mitgeteilten Veranlagungsfläche multipliziert mit dem oben genannten Beitragssatz. Dieser Betrag wurde mit dem Infoschreiben auch vorab bereits jedem Grundstückseigentümer mitgeteilt.
Nach der Auswertung der Rückmeldebögen zum Infoschreiben vom August 2020 und nach Implementierung aller Grundlagendaten in die Veranlagungssoftware können nun die Gebührenbescheide ab dem Jahr 2019 an die Grundstückseigentümer versendet werden.
Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Für diese Funktion müssen weitere Cookies akzeptiert werden