Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Lärmminderungsplanung

Autor: Stefan Grimm
Artikel vom 14.07.2015

Öffentliche Bekanntmachung

 

Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt

 

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt wird vom 13. Juli 2015 bis zum 13. September 2015 (ausgedehnte Zeit wegen der hessischen Sommerferien) auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Entwurf wird während dieser Frist darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:

 

Regierungspräsidium Darmstadt

Wilhelminenstraße 1-3

64283 Darmstadt

Raum 3.03

 

Regierungspräsidium Darmstadt                              Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung IV Frankfurt                                               Abteilung IV Wiesbaden

Gutleutstr. 114                                                          Lessingstr. 16 - 18

60327 Frankfurt/Main                                               65189 Wiesbaden

Raum 7.6.13                                                             Raum 122

 

Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt können Stellungnahmen bis zwei Wochen nach Ende der Offenlage, also bis zum 27. September 2015, eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Internetformulars unter www.rp-darmstadt.hessen.de eine Stellungnahme auf elektronischem Weg abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden.

 

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt.

 

Darmstadt, 13. Juli 2015

Regierungspräsidium Darmstadt

III 31.1 – 93d 08/14 – 1

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
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