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Hallenbad Einhausen / Änderung Zugangsregelungen auf 2G+

Autor: Stefan Grimm
Artikel vom 14.01.2022

Liebe Besucherinnen und Besucher des Hallenbades Einhausen.

Ab Samstag, 15.01.2022 ist der Zutritt zum Hallenbad Einhausen nur mit 2G+ möglich.

Die bisherige 2G Regelung wird durch die 2G+ Regelung ersetzt. Diese Änderung basiert auf der Neufassung des IfSG (Infektionsschutzgesetz) und der HotSpot-Regelung für Hessen.

Folgende Personengruppen dürfen das Bad nutzen:

  • doppelt geimpft + Negativnachweis
  • genesen + Negativnachweis
  • geboostert

Als Negativnachweis wird ein negativer Corona-Schnelltest einer offiziellen Teststelle (z.B. Apotheke) wie auch ein eigens mitgebrachter Schnelltest, der vor dem Hallenbadpersonal durchzuführen ist, akzeptiert.

   

Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit
dem Coronavirus SARS-CoV 21 (Coronavirus-Schutzverordnung - CoSchuV -)
Vom 13. Januar 2022

 

§ 18  Freizeiteinrichtungen 

(1) Schwimmbäder, Thermalbäder, Badeanstalten an Gewässern, Saunen und ähnliche Einrichtungen dürfen für den Publikumsverkehr nur öffnen, wenn 

1. in Innenräumen nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 eingelassen werden

2. ein Abstands- und Hygienekonzept nach § 5 vorliegt und umgesetzt wird.

 

§ 3 Negativnachweis

(1) Soweit nach dieser Verordnung der Nachweis zu führen ist, dass keine Anhalts-punkte für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegen (Negativnachweis), kann dies erfolgen durch

1. einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,
2. einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,

   

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