Rathaus Aktuell: Gemeinde Einhausen

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Öffentliche Bekanntmachung

Autor: René Röver
Artikel vom 07.03.2025

ANKÜNDIGUNG VON VERMESSUNGSUND KARTIERUNGSARBEITEN, ORTSBESICHTIGUNGEN UND DOKUMENTATION FÜR DIE TRASSENPLANUNG
ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG IM BEREICH DER GEMEINDE EINHAUSEN RHEIN-MAIN-LINK

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende umund auszubauen. Der Rhein-Main-Link ist eins dieser zentralen Netzausbauprojekte, um Deutschland bis 2045 klimaneutral mit Strom zu versorgen. Er besteht aus den folgenden vier Vorhaben, die von der Bundesnetzagentur im aktuellen Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 bestätigt wurden. Durch die Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Rhein-Main-Links gesetzlich festgelegt. 

  •  Vorhaben Nr. 82 BBPlG (DC34) Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Bürstadt 
  •  Vorhaben Nr. 82a BBPlG (DC35) Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Hofheim am Taunus 
  •  Vorhaben Nr. 82b BBPlG (NOR-x-4) Bestandteil Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Kriftel 
  •  Vorhaben Nr. 82c BBPlG (NOR-x-8) Bestandteil Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Bürstadt/Biblis/Groß-Rohrheim/Gernsheim/Biebesheim am Rhein 

Da zwischen allen Vorhaben eine räumliche Nähe besteht, plant Amprion sie gebündelt als Rhein-Main-Link umzusetzen. Dieser wird zukünftig bis zu acht Gigawatt regenerativ produzierten Strom von Niedersachsen nach Hessen transportieren. Maßgeblich für den Verlauf des Rhein-Main-Links ist ein sogenannter Präferenzraum, der von der Bundesnetzagentur erstmalig für Erdkabel-Gleichstromvorhaben ermittelt wurde. 

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Absatz 2 EnWG bekanntgemacht. Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der im Folgenden beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden. 

Mit den Arbeiten haben wir die Planungsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaft Arcadis | ILF - R-M-L, c/o Arcadis Germany GmbH, Europaplatz 3, 64293 Darmstadt sowie Ingenieurgemeinschaft Teamplan FBGM, Pforzheimer Str. 128b, 76275 Ettlingen beauftragt. 

Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt ein. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem, die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten. 

An dieser Stelle wurden bereits Kartierungsarbeiten für den RheinMain-Link in der Gemeinde Einhausen ortsüblich angekündigt. Über die in den Flurstückslisten bereits ausgewiesenen Flurstücke hinaus ist die Betretung zusätzlicher Flurstücke bzw. sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. 

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis. 

KONTAKT 

Für Rückfragen zur Bekanntmachung stehen wir Ihnen gern über unsere Telefonhotline unter der Rufnummer: 06251 8263288 im Zeitraum von 

Montag bis Freitag: 09.00 –18.00 Uhr 

zur Verfügung. 

Sie können uns auch gerne eine Rückrufbitte zukommen lassen, wir kontaktieren Sie dann kurzfristig. Hinterlassen Sie uns dazu bitte Ihre Telefonnummer und den Terminwunsch für einen Rückruf. 

KARTIERUNGEN, VERMESSUNGSARBEITEN, ORTSBESICHTIGUNGEN UND DOKUMENTATION 

1. KARTIERUNGSARBEITEN
Für die Erstellung der umweltfachlichen Unterlagen im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante Artvorkommen zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel. 

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH beziehungsweise ihren Beauftragten durchgeführt: 

1.1. Biotoptypen- und Gewässerkartierung: Die Biotoptypenkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme eines 2000-m-Trassenkorridors festgestellt. 

1.2. Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und gegebenenfalls auch Nachtbegehungen im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten durchgeführt. 

1.3. Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgt durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und gegebenenfalls ergänzend im Sommer im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten

1.4. Fledermauskartierungen: Im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst. Hierbei können an einzelnen Abenden an geeigneten Standorten fortwährend kontrollierte Netze zum Fang der Tiere zwecks Bestimmung zum Einsatz kommen. Weiterhin kann es an einzelnen Standorten zur Ausbringung von Horchboxen kommen, die automatisch Ultraschalllaute zur Bestimmung der Fledermausarten aufzeichnen. 

1.5. Kartierungen von Amphibien, Biber, Brandmaus, Feldmaus, Fischotter, Haselmaus, Käfern, Libellen, Reptilien, Schmetterlingen und Wildkatze: Tagsüber und teilweise nachts werden im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten die verschiedenen Arten erfasst. Ergänzend zu den notwendigen Begehungen werden hier bei Bedarf zum Nachweis der Haselmaus Neströhren (kleine Plastikröhren) an Büschen oder Bäumen befestigt und zum Nachweis von Amphibien und Reptilien künstliche Verstecke (ca. 1 m² große Stücke von Brettern, Blechen oder Dachpappe) auf dem Boden ausgebracht. Zum Nachweis von Molchen werden punktuell (räumlich und zeitlich) in Gewässern zur Erfassung Eimer- und Flaschenreusen eingesetzt. 

1.6. Kartierung von Fischen, Flusskrebsen, Muscheln und Rundmäulern: Begehung beziehungsweise Bootsbefahrung von relevanten Gewässern sowohl tagsüber als auch nachts im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten. Ergänzend zu den Begehungen können in einzelnen Nächten Reusen zur Kartierung bestimmter Arten aufgestellt werden. Die Tiere werden direkt nach der Erfassung zur Artbestimmung wieder freigelassen. 

 

2. VERMESSUNGSARBEITEN
Zur Erfassung der Topographie im Präferenzraum sind Vermessungen notwendig, meist fußläufig mit tragbaren Geräten. Unter bestimmten Bedingungen können Drohnen eingesetzt werden. Die Arbeiten dauern in der Regel wenige Tage, abhängig von der Witterung. 

3. ORTSBESICHTIGUNGEN UND DOKUMENTATION
Ziel ist die Ermittlung von Umweltdaten, Kreuzungspunkten und geografischen sowie geologischen Gegebenheiten. Kleingruppen von zwei Personen führen die Besichtigungen meist mit Pkw durch, öffentliche Wege werden genutzt; private und Wirtschaftswege nur bei Bedarf. Es werden lediglich Fotos und Notizen angefertigt, keine speziellen Geräte.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von
APRIL 2025 BIS MAI 2026

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten beziehungsweise letztere befahren. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Gegebenenfalls werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten. 

Im Zuge der Arbeiten werden keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei dem oben genannten Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Absatz 3 EnWG entschädigen.

DIE FOLGENDEN FLURE SIND VON DEN MASSNAHMEN BETROFFEN 

Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Vorarbeiten in Anspruch genommen werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Eine Liste der in Anspruch zu nehmenden Flurstücke finden Sie auf unserer Projektwebsite: 

rhein-main-link.amprion.net/Mediathek/Bekanntmachungen/Vermessungs-und-Kartierungsarbeiten-(April-2025-%E2%80%93-Mai-2026)/

 

LISTE DER FLURE IM BEREICH DER GEMEINDE EINHAUSEN
GEMARKUNG KLEIN-HAUSEN: Flur 7, 9

 
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