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Straßenendausbau in den Baugebieten „Die Wilbers II“ und „Die Wilbers III“
Die Hessische Landgesellschaft in ihrer Funktion als Erschließungsträger der Baugebiete „Die Wilbers II“ und „Die Wilbers III“ wird in Kooperation mit der Gemeinde Einhausen in den kommenden Wochen den bislang noch ausstehenden Endausbau der Straßen ausführen.
In diesem Rahmen werden die bislang im Vorstufenausbau vorhandenen Asphalttragschichten wieder entfernt und die Anliegerstraßen in voller Breite als Mischverkehrsflächen in Pflasterbauweise mit Versickerungspflaster ausgebaut. Für die Entwässerung wird zwischen den bereits vorhandenen Straßeneinläufen eine Muldenrinne aus Betonformsteinen hergestellt. Es werden einzelne „Inseln“ zur Verkehrsberuhigung in Knotenpunkten und in anderen Fahrbahnabschnitten als Plateau angehoben. Zusätzlich werden im Bereich der Aufpflasterungen im geraden Verlauf der Mischflächen Grüninseln zur Fahrbahneinengung vorgesehen und mit Bodendeckern bepflanzt.
In den Anschlussbereichen in Höhe Martin-Luther-Straße und Odenwaldstraße werden die bestehenden Pflaster- bzw. Asphaltflächen aufgenommen und an den neuen Zustand angepasst.
Mit der Ausführung der Baumaßnahme wurde die Fa. Schmitt & Scalzo aus Stockstadt am Rhein beauftragt. Die beauftragte Firma wird voraussichtlich in der ersten Märzwoche 2025 mit der Baumaßnahme beginnen. Die geplante Bauzeit beträgt insgesamt ca. vier Monate. Um den Bauablauf zu strukturieren und die Anwohner möglichst wenig zu belasten, wurden vier Bauabschnitte gebildet, die zeitlich nacheinander umgesetzt werden:
- Abschnitt 1: Martin-Niemöller-Straße 24 bis 32 / 31 bis 39 einschl. Martin-Luther-Straße im Knotenpunktbereich;
- Abschnitt 2: Martin-Niemöller-Straße 34 bis 42 / 41 bis 49 einschl. Anbindung Odenwaldstraße;
- Abschnitt 3: Die Wilbers 28 bis 40 / 31 bis 39;
- Abschnitt 4: Die Wilbers 20 bis 28 / 21 bis 29 einschl. Martin-Luther-Straße 11 und 16 im Knotenpunktbereich.
Für die verschiedenen Bauabschnitte wird eine Bauzeit von jeweils einem Monat geplant. Da es bei Maßnahmen dieser Größenordnung jederzeit aus verschiedensten Gründen zu Verzögerungen oder Verschiebungen kommen kann, erfolgen diese Angaben ohne Gewähr.
Im Bereich des jeweiligen Bauabschnitts muss in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde der Gemeinde Einhausen eine Vollsperrung für den motorisierten Verkehr eingerichtet werden. Die Umleitung erfolgt über umliegende Anliegerstraßen. Die jeweiligen Straßenabschnitte werden für den Zeitraum der Maßnahme nicht oder nur eingeschränkt befahrbar sein. Der fußläufige Zugang zu den Grundstücken wird jedoch dauerhaft gewährleistet.
Zum Parken stehen die öffentlichen Parkplätze am Friedhof Nord und entlang der Friedhofstraße, am Erich-Kästner-Weg sowie an der Odenwaldstraße / Hauptstraße zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass es im Zeitraum der Baumaßnahme zu Einschränkungen kommen wird. Sowohl HLG und Gemeinde als auch die beauftragte Firma sind bestrebt, die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.