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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.
Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
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support@readspeaker.com

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
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Digitales Rathaus

Finanzen

Steuern & Gebühren in Einhausen

Die wichtigsten Gebühren der Gemeinde Einhausen auf einen Blick!

Abwassergebühren

  • Schmutzwasser ab 01.01.2025: 2,44 €/cbm
  • bis 31.12.2024: 2,29 €/cbm
  • bis 31.12.2022: 2,40 €/cbm
  • Niederschlagswasser ab 01.01.2023: 0,90 €/qm
  • bis 31.12.2022: 0,65 €/qm

Gewerbesteuer

  • Hebesatz 395 v. Hundert

Grillhütte

  • Einheimische 70,00 €/Tag
  • Auswärtige 100,00 €/Tag

Grundsteuer A

  • Hebesatz 390 v. Hundert

Grundsteuer B

  • Hebesatz 595 v. Hundert

Halbmassverbandsbeitrag

Halbmassverbandsbeitrag 20%:

  • für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz Grundsteuer A 390%
  • für bebauten und unbebauten Grundbesitz im Ortsbereich

Der Messbetrag wird durch das Finanzamt festgesetzt und mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Die Festsetzung bezieht sich immer für ein Kalenderjahr.

Hundesteuer

 Gebühren:

  • 1. Hund 65,00 €/Jahr
  • 2. Hund 90,00 €/Jahr
  • 3. Hund 110,00 €/Jahr
  • Kampfhund 732,00 €/Jahr
  • Ein als gefährlicher Hund eingestuftes Tier 732,00 €/Jahr

Als gefährliche Hunde gelten:

  • Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen,
  • Hunde, die einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
  • Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
  • Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen, oder
  • aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen.

Solche gefährlichen Hunde sind insbesondere Hunde folgender Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden:

  1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier
  2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier
  3. Staffordshire-Bullterrier
  4. Bullterrier
  5. American Bulldog
  6. Dogo Argentino
  7. Fila Brasileiro
  8. Kangal (Karabash)
  9. Kaukasischer Owtscharka und
  10. Rottweiler; dies gilt nicht, soweit Hunde dieser Rasse schon vor dem 31.12.2008 gehalten wurden oder Nachkömmlinge dieser Rasse am 31.12.2008 bereits erzeugt waren und ihre Haltung durch die Halterin oder den Halter bis spätestens 30.06.2009 bei dem Bürgermeister der Gemeinde Einhausen als örtlicher Ordnungsbehörde schriftlich angezeigt worden ist. 

Wasserbezugsgebühren

  • ab 01.01.2025: 1,46 €/cbm zzgl. 7% MwSt. 
  • bis 31.12.2024: 1,13 €/cbm zzgl. MwSt.
  • bis 31.12.2022: 1,05 €/cbm zzgl. MwSt.

Wiederkehrende Straßenbeiträge

  • kein Beitragssatz für das Jahr 2024
  • Beitragssatz für das Jahr 2023:
    0,207 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche
  • Beitragssatz für das Jahr 2022:
    0,0124 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche
  • Beitragssatz für das Jahr 2021:
    0,114 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche
  • Beitragssatz für das Jahr 2020:
    0,190 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche
  • Beitragssatz für das Jahr 2019:
    0,029 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche
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