Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang

Wer führt das Unternehmen in die Zukunft? Welche Formalitäten gilt es bei der Aufgabe eines Geschäfts oder der zeitweiligen Stilllegung zu erledigen? Was ist bei der Übernahme eine bestehenden Betriebs zu beachten? Was bedeutet Insolvenz und wann ist eine Sanierung von Vorteil? Hier haben wir entsprechende Behördenkontakte und Verwaltungsleistungen für Sie zusammengestellt.

Leistungskategorien

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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