Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen

Ob Sonderöffnungszeiten zum Straßenfest oder Veranstaltung zum Firmenjubiläum – das Erlebnis für Ihre Kundschaft steht im Mittelpunkt. Doch welche Genehmigungen brauchen Sie hierfür, wo bekommen Sie sie und wann müssen sie vorliegen? Services und Informationen über Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen finden Sie hier.

Leistungen

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/lebenslagen