Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Erbschaft, Nachlass und Testament

Wer sein Erbe zu Lebzeiten regelt, erspart seinen Angehörigen im Todesfall eine Vielzahl an Fragen und erleichtert ihnen die Formalitäten in schwierigen Stunden. In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte zu den Themen Erbe, Testament und Nachlass.

Leistungen

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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