Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Zweitwohnsteuer

Gemeinden können für Nebenwohnsitze eine Zweitwohnungssteuer erheben.

Leistungen

  • Zweitwohnungsteuer bezahlen
    Leistungsbeschreibung Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob... » Weiterlesen

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/lebenslagen