Gemeinde Einhausen (Druckversion)
info

Pflegeversicherung Informationen

Leistungsbeschreibung

Die unten genannte Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet umfangreiche Informationen zur Pflegeversicherung für:

  • Pflegebedürftige,
  • pflegende Angehörige und
  • Pflegekräfte.

Die Pflegestärkungsgesetze schaffen die Grundlage für mehr Leistungen für Pflegebedürftige, mehr Entlastung und Sicherheit für pflegende Angehörige und mehr Zeit für Pflegekräfte. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie:

  • Informationen zu finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung
  • Informationen rund um die Pflege
  • Antworten auf Fragen zur Pflege und Pflegeversicherung
  • Lösungsangebote für Probleme im Alltag von Pflegebedürftigen und pflegenden Personen

Teaser

Beim Thema Pflege ist es von besonderer Bedeutung, gut informiert zu sein. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit stellen umfangreiche Informationen zur Pflege und Pflegeversicherung zur Verfügung. 

Verfahrensablauf

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden; dies kann auch telefonisch erfolgen. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse. Die Antragstellung können auch Familienangehörige, Nachbarinnen und Nachbarn oder gute Bekannte übernehmen, wenn sie dazu bevollmächtigt werden. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen.

An wen muss ich mich wenden?

In den Pflegestützpunkten in Hessen erhalten Bürgerinnen und Bürger wohnortnah umfassende und unabhängige Informationen und Beratung zu Themen der Pflege. In Hessen gibt es in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt einen Pflegestützpunkt. Weitere Informationen zu den Pflegestützpunkten in Hessen sowie eine Kontaktdatenliste können unter https://www.pflege-in-hessen.de/beratung-und-information/pflegestuetzpunkte/ abgerufen werden. 

Bearbeitungsdauer

Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt 25 Arbeitstage. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung ist die Begutachtung durch den MD oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter innerhalb einer Woche durchzuführen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme einer Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber der pflegenden Person angekündigt oder nach dem Familienpflegezeitgesetz mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde; die verkürzte Begutachtungsfrist gilt auch bei einem Aufenthalt im Hospiz oder während einer ambulant palliativen Versorgung. Befindet sich die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller in häuslicher Umgebung, ohne palliativ versorgt zu werden, und wurde die Inanspruchnahme einer Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber der pflegenden Person angekündigt oder nach dem Familienpflegezeitgesetz mit dem Arbeitgeber vereinbart, ist eine Begutachtung innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durchzuführen. 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Bundesministerium für Gesundheit

Fachlich freigegeben am

17.12.2022

Zuständige Stellen

Bundesministerium für Gesundheit - Dienstsitz in Berlin - Bürgertelefon zur Pflegeversicherung

Anschrift Friedrichstraße 108
10117 Berlin, Stadt
Anschrift Wilhelmstraße 54
10117 Berlin, Stadt
Telefonnummer +49 30 3406066-02
Öffnungszeiten:
Servicezeiten:
Mo - Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 15:00 Uhr

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang: Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte - Schreibtelefon Tel.: +49 30 3406066-09 E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de Gebärdentelefon Video over IP Tel.: +49 30 3406066-08 (Gebärdentelefon ISDN Bildtelefon) E-Mail: gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.buergerservice-bund.de

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z