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Kartellrecht, Landeskartellbehörde
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie
- wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
- Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten
dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine, formlos
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde.
Zuständige Stellen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen - Landeskartellbehörde
Anschrift
Kaiser-Friedrich-Ring
75
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer
+49 611 815-0
Faxnummer
+49 611 815-22 30
Gemeinde Einhausen
Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de