Gemeinde Einhausen (Druckversion)
info

Kartellrecht, Landeskartellbehörde

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie

  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
  • Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten

dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine, formlos

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde. 

Bemerkungen

Weitere Informationen:

Zuständige Stellen

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen - Landeskartellbehörde

Anschrift Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 815-0
Faxnummer +49 611 815-22 30

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z