Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Pflegebedürftige Menschen unter 65 Jahre in einem Alten- oder Pflegeheim

Leistungsbeschreibung

„Rund um die Uhr“ Betreuung für Menschen, die pflegebedürftig sind und ständig eine umfassende pflegerische Betreuung und Förderung und ggf. Beaufsichtigung benötigen, die in einer Wohnung auch mit professioneller Unterstützung nicht gewährleistet werden kann.

Hinweis:
Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist das Sozialamt vor Ort zuständig

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

Rechtsgrundlage

Hilfe zur Pflege nach den §§ 61- 66 SGB XII

Was sollte ich noch wissen?

Für unter 60-jährige Menschen stehen geeignete Alternativen in Wohnpflegeheimen, Wohnheimen für Menschen mit wesentlicher Behinderung zur Verfügung, sofern eine Betreuung in der Wohnung mit professioneller Unterstützung nicht möglich sein sollte.

Leistungen der Pflegeversicherung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
 

Bemerkungen

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Teilhabe und Pflege im Wohnpflegeheim".

Zuständige Stellen

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Darmstadt

Anschrift Steubenplatz 16
64293 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer 06151 801-0
Öffnungszeiten:
Telefonzentrale:

montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr,
freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Parken:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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