Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Brunnen bohren / Wasserentnahme

Leistungsbeschreibung

Grundwasser darf für den Haushalt, einschließlich der Gartenbewässerung, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck grundsätzlich erlaubnisfrei entnommen, zutage gefördert, zutage geleitet oder abgeleitet werden. Eine Erlaubnis ist auch dann grundsätzlich nicht erforderlich, soweit eine Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung oder Ableitung von Grundwasser für gewerbliche Betriebe, für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau jeweils in einer Menge von bis zu 3.600 m³ pro Jahr erfolgt.

Eine erlaubnisfreie Benutzung ist der unteren Wasserbehörde unter Angabe des genauen Grundstücks innerhalb eines Monats vor Beginn anzuzeigen.

Für andere Zwecke oder für größere Entnahmemengen ist eine Erlaubnis bzw. Bewilligung erforderlich.

Grundwasserhaltungen, d.h. das Abpumpen von Grundwasser, um Baugruben für die Zeit einer Baumaßnahme trocken zu halten, können erlaubnispflichtig sein, sind aber auf jeden Fall anzeigepflichtig.

Brunnenbohrungen sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Soweit dabei Stoffe in das Grundwasser eingebracht werden, kann eine Erlaubnispflicht entstehen.

Es können auch naturschutzrechtliche und forstrechtliche Genehmigungen notwendig sein. Alle mit mechanischer Kraft angetriebenen Bohrungen müssen nach dem Lagerstättengesetz 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden. Bohrungen, die mehr als 100 m in den Boden eindringen sollen, sind nach Bundesberggesetz 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Wasserbehörde ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt.
In den in der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und über die Zuständigkeit der  Wasserbehörden (Zuständigkeitsverordnung Wasserbehörden - WasserZustVO) aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.

Zuständige Bergbehörde ist das Regierungspräsidium.

Die Anzeige einer Bohrung nach dem Lagerstättengesetz erfolgt beim Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Die Untere Wasserbehörde Kreis Bergstraße ist zuständig für Wasserentnahmen bis zu 3.600m3/a, für die Entnahme zum Zwecke der temporären Absenkung des Grundwassers sowie für Entnahmen und Wiedereinleitungen zum Zweck der Wärmegewinnung.

Grundwasserentnahmen über 3.600m3/a liegen in der Zuständigkeit des Regierungspräsidium Darmstadt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

11.03.2022

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 41.1 - Grundwasser

64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-6022
Faxnummer +49 6151 12-5031
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Anschrift Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 6939-0
Faxnummer +49 611 6939-555

Kreisverwaltung Bergstraße - Wasserrecht / Wasserwirtschaft

Anschrift Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.

Aufzug vorhanden:
Ja

Kreisverwaltung Bergstraße - Umwelt

Anschrift Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Anschrift Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:
Mo: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30
Di: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30
Mi: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30
Do: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Fr: 08:00 - 11:30

Formulare

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Wasserrecht / Wasserwirtschaft:

Gemeinde Einhausen

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64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
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