Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sind, Leistungen an Arbeitgeber

Leistungsbeschreibung

Leistungen zum Ausgleich der Belastung des Arbeitgebers durch eine nicht nur vorübergehend behinderungsbedingt wesentlich verminderte Arbeitsleistung des schwerbehinderten Arbeitnehmers.

Ist eine regelmäßige Unterstützung bei der Arbeitsausführung des schwerbehinderten Menschen durch Kollegen oder Vorgesetzte aus behinderungsbedingten Gründen notwendig, kann der Arbeitgeber eine Entschädigung für den Arbeitsausfall des Kollegen erhalten, z.B. Vorlesekraft von Blinden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung ist ab dem Monat der Antragstellung möglich

Was sollte ich noch wissen?

Sehen Sie dazu auch das Faltblatt 19, „Außergewöhnliche Belastungen, eine Information für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber".

Zuständige Stellen

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Darmstadt

Anschrift Steubenplatz 16
64293 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Öffnungszeiten:
Telefonzentrale:

montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr,
freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Parken:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Region Bergstraße (Kreis)

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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