Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Humanarzneimittel, Herstellung

Leistungsbeschreibung

Die Herstellung von Humanarzneimitteln wird in Hessen zentral vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) überwacht. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Arzneimittelgesetz (AMG). Das Regierungspräsidium erteilt ferner Erlaubnisse für Herstellung sowie Zertifikate für Import und Export von Arzneimitteln.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abhängig von der Art des Antrags (Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege).

Was sollte ich noch wissen?

Für Fragen zur Zulassung von Arzneimitteln sind die Bundesoberbehörden zuständig, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

25.10.2016

Zuständige Stellen

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

Anschrift Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Postfach 2913
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 3259-1000
Faxnummer +49 611 32759-1999

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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