Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder erhalten

Leistungsbeschreibung

Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen und übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.

Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen Sie im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beachten.

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Wenn Sie als Träger einer Tageseinrichtung für Kinder neu gründen oder verändern wollen, müssen Sie im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb beachten. Nur so erhalten Sie eine Betriebserlaubnis.

Verfahrensablauf

Entsprechend des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches stellen Sie als Einrichtungsträger die Anträge auf Betriebserlaubnis an das örtliche Jugendamt.

Das Jugendamt berät Sie zu den Einzelheiten zur Betriebserlaubnis. Es prüft vor Ort die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen.

Die Entwicklung und Festlegung räumlicher Kriterien entsprechend dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung liegt in Abstimmung mit dem Einrichtungsträger in der Entscheidung des örtlichen Jugendhilfeträgers. Die personellen Voraussetzungen und die Gruppengrößen richten sich seit dem 01.01.2014 nach den Mindestanforderungen gemäß des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches.

Das örtliche Jugendamt übersendet dem Landesjugendamt im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eine Ausfertigung Ihres Antrages auf Betriebserlaubnis zur abschließenden Erteilung. Im Vorfeld überprüft es die Vollständigkeit des Antrages und nimmt gemäß des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches Stellung dazu.

Sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben, erfolgt die abschließende Entscheidung. Das Landesjugendamt erteilt den Bescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Sie als Einrichtungsträger erhalten vom örtlich zuständigen Jugendamt die Antragsunterlagen für eine Betriebserlaubnis. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich die bestehende oder geplante Kindertageseinrichtung gelegen ist.

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Der Fachdienst Tageseinrichtungen für Kinder – Betriebserlaubnisverfahren und allgemeine Beratung des Jugendamtes Kreis Bergstraße hat folgendes Angebot:

Zielsetzung• Sicherung des Kindeswohles in erlaubnispflichtigen Einrichtungen• Schaffung und Erhalt von Angeboten der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder• Sicherung und Ausbau der Betreuungsqualität

Angebot für
Träger von Tageseinrichtungen, Kommunen, politische Gremien, Leitungskräfte und Teams, Erziehungsberechtigte

Angebot und Aufgaben• Beratung von Trägern bei der Gründung und Betriebsführung von Tageseinrichtungen für Kinder Beratung bei Umplanungen und der damit einhergehenden Änderung der Zweckbestimmung• Bearbeitung der Betriebserlaubnisverfahren• Ausnahmegenehmigungen für einzelne Kinder• Entgegennahme und Klärung von Beschwerden von Erziehungsberechtigten oder Fachkräften über Träger oder Einrichtungen• Meldung besonderer Vorkommnisse• Beratung von Erziehungsberechtigten, Trägern und Kommunen in Bezug auf die Einlösung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz.

Zuständige Stelle

örtlich zuständiges Jugendamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen den Antrag formell stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Jugendämtern. Fügen Sie dem Antrag verschiedene Anlagen bei (zum Beispiel Personalliste, Konzeption der Einrichtung).

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Rechtsbehelf

Sie können beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Herausgebende Stelle

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Fachlich freigegeben am

05.04.2024

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Tageseinrichtungen für Kinder

Anschrift Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Telefonnummer 06252 155609
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
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