Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Buchmacher/in, Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Das Abschließen und Vermitteln von Pferdewetten ist erlaubnispflichtig. Die sog. Buchmachererlaubnis kann juristischen und natürlichen Personen erteilt werden.

Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkenntnis und ausreichendes Betriebskapital (derzeit 25.000,00 Euro) nachweisen. Zudem wird die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft oder eines Sparbuches mit Sperrvermerk zu Gunsten der Behörde von derzeit 10.500,00 Euro gefordert.

Die Räume, in denen das Buchmachergewerbe ausgeübt werden soll, müssen geeignet sein und werden ebenfalls konzessioniert.

Sofern ein anderes Bundesland Ihnen bereits eine Buchmachererlaubnis erteilt hat und nur eine weitere Niederlassung gegründet werden soll, werden nur noch diese zusätzlichen Räume konzessioniert.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis Sicherheitsleistung
  • Nachweis Betriebskapital
  • Verpflichtungserklärung
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Fachkenntnisnachweis
  • Formloser Antrag

Welche Gebühren fallen an?

  • Buchmachererlaubnis (mit einer Wettannahmestelle) befristet für ein Jahr: 720,00 Euro
  • Erlaubnis für eine (weitere) Wettannahmestelle befristet für ein Jahr: 140,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis wird zunächst befristet auf ein Jahr erteilt.

Rechtsgrundlage

§ 2 Rennwett- und Lotteriegesetz incl. Ausführungsbestimmungen

Rechtsbehelf

Klageweg vor den Verwaltungsgerichten

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

  • Buchmacher-Erlaubnis (mit Befristung)

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Wohnungswesen, Preisprüfung

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-8606
Faxnummer 0611 32764-2125
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.2 – Glücksspiel – Hessisches Glücksspielgesetz, Rennwett- u. Lotteriegesetz

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-5465
Faxnummer +49 611 32764-2127
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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