Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ausüben wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.

Teaser

Sie möchten einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln führen? Dann müssen Sie dies vorher anzeigen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
  • die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine verantwortliche Person mit der erforderlichen Sachkenntnis benennen 
  • Sie müssen einen Einzelhandel ausüben
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sachkenntnisnachweis der verantwortlichen Person.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 25,00 EUR - 250,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Zuständige Stellen

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

Postfach 120142
64238 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Anschrift Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 611 3259-1000
Faxnummer +49 611 32759-1999

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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