Asylantrag
Leistungsbeschreibung
Verfahrensablauf
Meldet sich ein Asylsuchender bei der Grenzbehörde, leitet sie ihn an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weiter, deren Einrichtung und Unterhaltung dem jeweiligen Bundesland obliegt. Dies gilt allerdings nicht, wenn bei ihm die Voraussetzungen für die Verweigerung der Einreise vorliegen, etwa weil er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Sofern ein Ausländer erst im Inland ein Asylgesuch stellt, wird er ebenfalls zunächst an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen.
Asylbewerber stellen dann ihren Asylantrag. Dabei erfolgt ein Datenabgleich mit dem Ausländerzentralregister (AZR) und es wird nach § 55 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) eine Aufenthaltsgestattung erteilt, die ein vorläufiges Bleiberecht zur Durchführung des Asylverfahrens in der Bundesrepublik gewährt. Die Aufenthaltsgestattung führt nicht zu einem Anspruch, sich in einem bestimmten Bundesland oder an einem bestimmten Ort aufhalten zu dürfen.
Anschließend erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene, nicht öffentliche Anhörung des Asylbewerbers (§ 25 AsylVfG) durch eine Bedienstete oder einen Bediensteten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dabei muss der Asylbewerber persönlich erscheinen und seine Verfolgungsgründe darlegen. Danach wird über den Asylantrag entschieden.
Die Entscheidung über den Asylantrag ergeht schriftlich und enthält eine Begründung. Sie wird dem Asylbewerber mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Stellen Sie Ihren Antrag bitte in einer der Außenstellen des "Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)", die sich jeweils in unmittelbarer Nähe Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung befinden.
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Das Ausländer- und Migrationsamt Kreis Bergstraße ist Ansprechpartner für alle dem Kreis Bergstraße zugewiesenen Asylbewerber und bereits vollziehbar ausreisepflichtigen Personen sowie für die Bearbeitung aller Anträge im laufenden Verfahren:
Erteilung und Verlängerungen der Aufenthaltsgestattungen und Duldungen, Ersterteilung von Aufenthaltsgenehmigungen bei Ausländern, die ein Asylverfahren durchlaufen haben, Arbeitsgenehmigung. Für die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger abgelehnter Asylbewerber ist die Zentrale Ausländerbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt zuständig, Anträge werden vom Kreis Bergstaße in Amtshilfe bearbeitet.Welche Unterlagen werden benötigt?
Was sollte ich noch wissen?
Weiter gehende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Zuständige Stellen
Formulare
Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Asylrecht:
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Stellenbeschreibung, Formular der Arbeitsagentur
Link zum Formular -
Arbeitsgenehmigungsantrag
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Wohnraumbescheinigung (Ausländerbehörde)
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Einkommenssteuerbescheinigung für Selbstständige
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Aufenthaltsgenehmigung / Ausweisdokumente (Antrag)
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Arbeitgeberbescheinigung
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Aufenthaltsgenehmigung/Ausweisdokumente (Verlängerungsantrag)
Link zum Formular
Gemeinde Einhausen
Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
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