Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Jagdangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Alle in Deutschland lebenden Wildtiere sind grundsätzlich herrenlos, d.h. sie gehören niemandem. Jedoch steht jedem Grundeigentümer grundsätzlich das sogenannte Jagdrecht an seinem Grund und Boden zu.

Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Unter dem Aneignungsrecht versteht man u.a. das Recht, das Fleisch zu verwerten und zu verkaufen, aber auch das Sammeln von Abwurfstangen und Vogeleiern. Wer sich ungerechtfertigerweise Wildtiere oder Teile von ihnen aneignet, macht sich strafbar.

Vom Jagdrecht zu unterscheiden ist das Jagdausübungsrecht. Allein das Jagdausübungsrecht gestattet es, das Jagdrecht wahrzunehmen und die Jagd auch auszuüben. Das Jagdrecht darf von seinem Inhaber nur wahrgenommen werden, wenn er einen Jagdschein besitzt und Eigentümer ist von zusammenhängenden Grundflächen mit land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Nutzung von mehr als 75 ha (Eigenjagdbezirk). Neben den Eigenjagdbezirken gibt es gemeinschaftliche Jagdbezirke ab einer Mindestgröße von 200 ha, in denen das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft zusteht. Die Jagdgenossenschaft besteht aus den Eigentümern der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann. Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung des Jagdausübungsrechts.

Mit dem Jagdausübungsrecht ist auch die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel.

Jagd und Hege sind so durchzuführen, dass

  • die Vielfalt die wildlebenden Tiere und Pflanzen erhalten bleibt. Allen vorkommenden Arten ein ausreichender Lebensraum zur Verfügung steht. Bedrohte Tier- und Pflanzenarten geschützt und gefördert werden.
  • der Lebensraum des Wildes ist gefördert und gegen Beeinträchtigungen geschützt wird,
  • der Wildbestand den Möglichkeiten und Grenzen des Lebensraum angepasst ist und die Bejagung so ausgeübt wird, dass dem Wild keine vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.
  • alle Festlegungen so getroffen werden, dass ein verträgliches Miteinander von Flur, Wald und Wild und ein entsprechender Interessenausgleich stattfinden.
    Neben der Wilddichte können als Folge ständiger Störungen durch Erholungsverkehr, Tourismus, sportliche Aktivitäten und unsachgemäße Jagdausübung erhöhte Wildschäden auftreten. Dem Faktor Ruhe kommt daher eine entscheidende Bedeutung für die Verminderung von Schäden zu. Deshalb können bestimmte Bereiche zu Wildruhezonen erklärt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

210,00 € für Jägerprüfung 

75,00 € für Wiederholung der Schießprüfung

Kontodaten für die Überweisung der Jägerprüfungsgebühr

Kontoinhaber: Kreiskasse Bergstraße, 64646 Heppenheim

Verwendungszweck: II-11/1-Ja Jägerprüfung 20xx, Ihr Vor- und Nachname

Sparkasse Starkenburg

IBAN: DE31 5095 1469 0000 0301 66

BIC: HELADEF1HEP

Sparkasse Bensheim

IBAN: DE46 5095 0068 0001 0258 65

BIC: HELADEF1BEN

Volksbank Darmstadt - Südhessen eG

IBAN: DE16 5089 0000 0010 1109 04

BIC: GENODEF1VBD

Sparkasse Worms-Alzey-Ried

IBAN: DE32 5535 0010 0003 1600 09

BIC: MALADE51WOR

Postbank Frankfurt

IBAN: DE94 5001 0060 0006 9496 06

BIC: PBNKDEFFXXX

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Die vollständigen Anmeldungsunterlagen zur Jägerprüfung müssen jeweils mindestens vier Monate vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung vorliegen. Im Falle der Wiederholungsprüfung müssen die Unterlagen mindestens drei Monate vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung vorliegen.

Weitere Hinweise zu den Prüfungsterminen finden Sie unter: Microsoft Word - Bekanntgabe schriftliche Jaegerpruefungstermine und Anmeldefristen 2024 (hessen.de) 

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Ordnungs- und Gewerbewesen

Anschrift Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Anschrift Gräffstraße 3
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

zusätzliche Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten

Formulare

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Ordnungs- und Gewerbewesen:

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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