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Förderung für ein Projekt oder Stipendium im Kulturbereich in Hessen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer Förderung im hessischen Kulturbereich können eingetragene Vereine, gGmbHs, freie gemeinnützige Träger, in Einzelfällen weitere juristische Personen, freie und öffentliche Träger, Städte und Kommunen und in ausgewiesenen Fällen natürliche Personen Zuschüsse für Projekte, bzw. für Stipendien beantragen.

Ein Projekt kann bspw. eine Veranstaltung/eine Veranstaltungsreihe, eine Ausstellung oder ähnlich umfassen. Detaillierte Informationen und Sonderregelungen einzelner Programme bzw. Stipendien entnehmen Sie bitte den jeweiligen Förderrichtlinien auf der Webseite zur Kulturförderung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Das Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein, das heißt Sie dürfen keine finanzielle Verpflichtung für das Projekt vor der Bewilligung eines Zuschusses eingehen. Das Projekt muss innerhalb eines Kalenderjahrs durchgeführt und finanziell abgeschlossen werden.

Das von Ihnen geplante Projekt müssen Sie im Antrag kurz inhaltlich beschreiben mit allen bereits bei Antragstellung bekannten Daten, Orten und Akteuren. Zur Antragstellung gehört auch ein Finanzierungsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben, die nach Bereichen detailliert aufgeführt werden müssen.

Ein Zuschuss zu dem geplanten Projekt kann in der Regel bis zu maximal 50 % der Gesamtausgaben gewährt werden.

Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Beginn des Projekts (siehe oben) eingereicht werden.

Nach Abschluss des Projekts müssen Sie eine Abrechnung einreichen in Form eines Nachweises mit kurzer Beschreibung des Projektverlaufes und einer Aufstellung aller tatsächlichen Ausgaben, gegebenenfalls unter Vorlage von Belegen.

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Wenn Sie ein Projekt im Kulturbereich in Hessen umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dazu einen Zuschuss oder ein Stipendium erhalten.

Verfahrensablauf

Eine Förderung können Sie nur mit einem schriftlichen Antrag (Online-Verfahren möglich) beantragen:

  • Sie planen ein Projekt im Kulturbereich in Hessen und würden dazu gerne einen Zuschuss erhalten bzw. Sie möchten ein Stipendium beantragen.
  • Rufen Sie die unten stehende Webseite auf, wählen Sie die Seite Ihres Förderbereichs bzw. Förderprogrammes und lesen Sie die jeweiligen Richtlinien.
  • Sollten Sie weitere Fragen haben, richten Sie diese an die für das jeweilige Förderprogramm angegebene Emailadresse.
  • In diesem Falle setzt sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung und bespricht alles Notwendige mit Ihnen.
  • Sie bereiten alle Unterlagen für den Antrag vor und füllen dann den Online-Antrag aus.
  • Sie erhalten den ausgefüllten Antrag als Kopie für Ihre Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle prüft den Antrag. Bei Rückfragen setzt sie sich mit Ihnen in Verbindung.
  • Ggf. werden Sie aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag abschließend und gibt ihn ggf. weiter zur Juryentscheidung. Nach Abschluss der Prüfung bzw. des Juryverfahrens wird Ihnen mitgeteilt, ob und in welcher Höhe Sie eine Förderung für Ihr Projekt erhalten.
  • Bei positiver Entscheidung erhalten Sie per Post einen offiziellen Bescheid (Bewilligungsbescheid), ggf. mit Formularen für den Mittelabruf und die Abrechnung (Verwendungsnachweis).
  • Lesen Sie die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen aus dem Bescheid aufmerksam durch.
  • Jetzt dürfen Sie mit dem Projekt beginnen.
  • Um den Zuschuss bei Projektförderungen ausgezahlt zu bekommen, füllen Sie das Formular Mittelabruf vollständig aus und schicken es an die zuständige Stelle. Rufen Sie nur so viel Geld ab wie Sie für die nächsten zwei Monate benötigen. Beachten Sie dabei die Hinweise in den Allgemeinen Nebenbestimmungen. 
  • Bei einzelnen Förder- oder Stipendienprogrammen gibt es Sonderregelungen, die im Bewilligungsbescheid mitgeteilt werden.
  • Sollte sich das Projekt während der Umsetzung verändern (finanziell und/oder inhaltlich), müssen Sie diese Änderungen durch die zuständige Stelle genehmigen lassen.
  • Wenn das Projekt abgeschlossen ist, schicken Sie das vollständig ausgefüllte Formular zur Abrechnung (Verwendungsnachweis) mit einem Bericht über das Projekt fristgerecht (siehe Bewilligungsbescheid) an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft den Verwendungsnachweis.
  • Bei Unstimmigkeiten in der Abrechnung wird sich ggf. eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter bei Ihnen zur Klärung der Fragen melden.
  • Nach Abschluss der Prüfung werden Sie benachrichtigt

Sonderfall:

Sollten Sie in einem Ausnahmefall schon vor dem Erhalt des offiziellen Bescheides mit dem Projekt beginnen müssen, müssen Sie sich dies nach Antragstellung gesondert genehmigen lassen (Genehmigung vorzeitiger Maßnahmenbeginn).

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst Kulturförderung, Abt. IV

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Förderung eines Projekts können Sie nur als Vertreterin oder Vertreter eines in Hessen ansässigen eingetragenen Vereins, einer gGmbH, eines freien bzw. öffentlichen Trägers, einer Stadt oder Kommune oder in bestimmten Fällen als natürliche Person stellen.

Einen Antrag auf ein Stipendium können Sie nur als natürliche Person stellen.

Etwaige Ausnahmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Förderrichtlinien und Informationen auf den Webseiten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beschreibung des geplanten Projekts in Hessen
  • Finanzierungsplan
  • Weitere Förderer des Projekts
  • Freistellungsbescheid

Welche Unterlagen darüber hinaus in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Programme mit Juryentscheidungen haben feste Antragsfristen, die auf der nachstehend genannten Website bei den einzelnen Förderprogrammen aufgelistet sind. Späteste Antragstellung für alle anderen Programme ist 8 Wochen vor Projektbeginn (Projektbeginn ist das Eingehen der ersten finanziellen Verpflichtung im Rahmen des Projekts) und spätestens bis Mitte September für Projekte noch im laufenden Kalenderjahr.

Rechtsbehelf

Gegen den Bewilligungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.

Anträge / Formulare

  • Antragsformular digital verfügbar
  • OnlineVerfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Fachlich freigegeben am

06.12.2022

Zuständige Stellen

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat V 3

Anschrift Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer 0611 32165300
Faxnummer +49 611 32-169000
Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00-16:30 Uhr



Fr. 8:00-15:00 Uhr

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 3

Anschrift Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 32-0
Faxnummer +49 611 32-169000
Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00-16:30 Uhr



Fr. 8:00-15:00 Uhr

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 4

Anschrift Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 32-0
Faxnummer +49 611 32-169000

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 1

Anschrift Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 32-0
Faxnummer +49 611 32-169000
Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00-16:30 Uhr



Fr. 8:00-15:00 Uhr

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 2

Anschrift Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 32-0
Faxnummer +49 611 32-169000

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